Befreiung von Versicherungspflicht als Student

Hallo,

Eine Frage zur studentischen Krankenversicherung:
Wenn man sich von der Versicherungspflicht für die studentische Krankenversicherung befreien lässt, ist diese Versicherungsbefreiung ja für die Dauer des Studiums unwiderruflich, also kann man für den Fall, dass man während des Studiums mehr als 400 Euro verdienetund dann nicht mehr familienversichert bleiben kann),nicht die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Bedeutet die Versicherungspflicht allerdings auch,dass man sich in diesem Fall auch nicht „normal“(also nicht zum Studententarif) gesetzlich versichern kann,beispielsweise bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis? Hat man also, für den Zeitraum, in der man von der Versicherungspflicht befreit ist, überhaupt nicht die Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern,sondern muss immer 100% privat versichert sein?
Danke schon mal an alle, die meine Verwirrung beseitigen können:wink:
Lg,stiffe

Hallo,

von der Versicherungspflicht befreit

bedeutet, man hat die Wahl: privat oder freiwillig (gesetzlich)versichert zu sein!

Allerdings hängt dies vom Fall der derzeigigen Absicherung ab, denn es sind auch Fristen zu beachten!

VG, René

Nein
Hallo,

von der Versicherungspflicht befreit

bedeutet, man hat die Wahl: privat oder freiwillig
(gesetzlich)versichert zu sein!

Bedeutet, das die betreffende Person für die Gesamtdauer des Studiums privat versichert sein muss (so sie sich denn von der Pflicht hat befreien lassen). Freiwillig gesetzlich geht als Student nicht. Tritt (vorübergehend) während des Studiums - z.B. eine Tätigkeit - Versicherungspflicht ein - so sind die üblichen Beiträge an die GKV zu leisten - nicht der Studentenbeitrag.
Grüße J.K.

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Ergänzung
Sofern natürlich Versicherungspflicht eintritt, wenn er Werkstudent ist, dürfte die nicht zum Tragen kommen.

Grüße
S_E