Hallo,
Eine Frage zur studentischen Krankenversicherung:
Wenn man sich von der Versicherungspflicht für die studentische Krankenversicherung befreien lässt, ist diese Versicherungsbefreiung ja für die Dauer des Studiums unwiderruflich, also kann man für den Fall, dass man während des Studiums mehr als 400 Euro verdienetund dann nicht mehr familienversichert bleiben kann),nicht die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Bedeutet die Versicherungspflicht allerdings auch,dass man sich in diesem Fall auch nicht „normal“(also nicht zum Studententarif) gesetzlich versichern kann,beispielsweise bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis? Hat man also, für den Zeitraum, in der man von der Versicherungspflicht befreit ist, überhaupt nicht die Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern,sondern muss immer 100% privat versichert sein?
Danke schon mal an alle, die meine Verwirrung beseitigen können:wink:
Lg,stiffe