Hallo,
mal angenommen, jemand hat wegen noch ungeklärter finanzieller Verhältnisse Anfang des Jahres an die Krankenkasse eine Zuzahlung in Höhe von 44,88 Euro gezahlt - entspricht 1 % vom Regelsatz (chronisch krank). Ansonsten hatte der Versicherte nur Rente.
Nun im nachhinein hatte der Versicherte 4 Monate Wohngeld zur Rente in Höhe von 72 Euro pro Monat bezogen und im Anschluss, ab Mai bis Ende des Jahres Anspruch auf Grundsicherung. Das heißt er hat im Grunde nur 8 Monate Grundsicherungsanspruch, aber schon für 12 Monate den Beitrag im voraus bezahlt.
Wie kann es sein, das die KRankenkasse hier dann weitere 15,38 Euro verlangt ? Wie wird das berechnet, bei Wohngeld ?
Danke im voraus.