Befreiung von Zuzahlungen bei AOK Bayern

Ist die AOK Bayern berechtigt, einen Betrag von 89,76 € für die Befreiung von Zuzahlungen für 2012 zu verlangen, obwohl der Betreffende seine gesamte Rente an das Altenheim abführen muß, in dem er sich seit Jahren in Pflegestufe 2 befindet. Die verbleibenden Kosten übernimmt die Sozialverwaltung im Rahmen der Sozialhilfe. Es verbleibt lediglich ein Taschengeld von monatlich 96,93 €.

ja,

befreit wird man bei Überschreiten eines bestimmten Betrages der Eigenbeteiligung. Nicht von vornherein.

Gruss

Barmer

Guten Abend,

Hilfen zum Lebensunterhalt gelten als Einkommen.

Wenn die Rente und Pflegeversicherung einer Person nicht ausreicht den notwendigen Heimaufenthalt zu zahlen, gibt es eben diese Hilfen zum Lebensunterhalt.

Dieses sind idR pro Person/Haushaltsvorstand in 2012 374,-- € (Hartz IV Regelsatz)
Bei Heimunterbringung wird noch der Verpflegungssatz u. ä. abgerechnet (würde ja jeder andere Hilfebedürftige auch von dem Regelsatz begleichen müssen.)

Die max. jährliche Zuzahlung für Praxisgebühr/Arzneimittel ist auf 2% des Einkommens begrenzt.

374,-- * 12 Monate * 2% = 89,76 €

Die AOK hat also mE richtig gerechnet.

Bei Pflegebedürftigkeit -würde ich jetzt mal mutmaßen- liegt aber idR eine chronische Erkrankung vor. Die sogenannte „Chronikerregel“ begrenzt die max. Zuzahlung auf 1% -in vorliegendem fiktiven Sachverhalt also 44,88 €-

Einfach das entsprechende Formular von der Kasse anfordern, vom Hausarzt ausfüllen lassen, zurücksenden und schon sind es „nur noch“ 44,88 Euronen

Mit Anrede und Gruß, weil es einfach netter ist…
MG

Hallo,

bei Pflegeheimbewohnern, für die das Sozialamt einen Teil der Kosten trägt, gibt es eine Sonderregelung:

Das Sozialamt zahlt auf Antrag den gesamten Betrag im Voraus an die Krankenkasse. Der Betrag wird dann in 12 Raten monatlich vom Taschengeld einbehalten.

Die Ermäßigung auf 1% sollte auf jeden Fall geprüft werden.

Gruß

RHW