Befreiung Zuzahlung

Hallo,

ab wann greift die Zuzahlungsbefreiung? Wenn man die 3% vom Jahresgehalt an Zuzahlungen geleistet hat, oder wenn man die 3% an Zahlungen für die Gesundheit geleistet hat?
Es geht um eine Rechnung für Hörgeräte über 1.800,00 EUR und damit liegt derjenige gut 1.300,00 über seiner jährlichen Mussleistung. Kann er bei der Krankenkasse dann eine Befreiung beantragen?

Gruß
Christian

Hallo,
die Belastungsgrenze liegt bei 2% (chronisch Kranke 1%) des
Jahreseinkommens. Angerechnet werden hier nur die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile sowie die Krankenkassengebühr.
Bei Hörgeräten gibt es einen Festbetrag, der über die Kasse
abgerechnet werden kann. Der Mehrbetrag geht zu Lasten des
Versicherten, stellt aber keinen gesetzlich vorgeschriebenen
Eigenanteil dar. Kurz gesagt, hier geht nur wegen des Hörgerätes nix.
Gruss
Czauderna

danke Dir - owT