Befreiungsbescheid GKV für AA

Liebe Experten,

Ich bin seit 24. März 2011 arbeitslos gemeldet und war bislang privat versichert. Am 29.06. habe ich vom AA ein Schreiben erhalten, dass ich einen Befreiungsbescheid der GKV vorlegen soll um die Unterstützung für die PKV zu erhalten. Ich habe nach meiner ehemaligen GKV geforscht und habe die GKV angeschrieben, die diese inzwischen übernommen hat. Nachdem ich den Bescheid vom AA und meiner PKV an die GKV geschickt hatte, habe ich heute dort angerufen, ob die Unterlagen eingegangen sind.

Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich die Anfrage erst nach der 3-Monats-Frist gestellt hätte und er mir keinen Antrag ausstellen kann. Was kann ich in diesem Fall tun? Gibt es Kulanzen in diesem Fall, dass ich doch noch einen Befreiungsbescheid bekommen kann? Ich bin zum ersten Mal arbeitslos und zudem in psychologischer Behandlung aus welchem Grund ich die PKV beibehalten wollte.

Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich bin wirklich ratlos.

Viele Grüße
Stefanie

Ich bin seit 24. März 2011 arbeitslos gemeldet und war bislang
Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich die Anfrage erst nach der
3-Monats-Frist gestellt hätte und er mir keinen Antrag
ausstellen kann. Was kann ich in diesem Fall tun?

arbeitslos und zudem in psychologischer Behandlung aus welchem
Grund ich die PKV beibehalten wollte.

Hallo Stefanie,
Frist ist Frist und die ist irgendwann zu Ende.
Bei psychologischer Behandlung ist man besser gesetzlich versichert. Eine PKV zahlt nur Ärzte und keinen Psychotherapeuten, der nicht gleichzeitg Arzt ist. Natürlich kommt es vorrangig auf den Vertrag an, ob und was bezahlt wird.
Manchmalhilft aber auch Kollege Zufall (Frist) bei der Entscheidung :smile:
Viele Grüße
Elli

Was ist denn das Angebot der GKV? Dass du dort versicherungspflichtiges Mitglied wirst?

Das Problem ist in Deutschland, dass im SGB u.a. die Versicherungspflicht geregelt ist: Und das SGB ist die Grundlage der GKV.

Ich würde darafu pochen, dass du erst im Juni die Mitteilung des AA erhalten und einfach mal pokern und der GKV eine Frist setzen, in dem du sagst: (…) Fristen fangen erst am KEnntnisnahme an zu laufen(…)

Demnach warst innerhalb der Frist.

Und noch ein Tipp. Nerv die GKV und beschäftige die Sachbearbeiter da richtig! Vorstandsbeschwerden stehen dir natürlich auch frei…