Befrist. Arbeitsvertrag, Vertretung f.erkr.Person

Schönen guten Tag,

Person X hat einen befristeten Arbeitsvertrag für eine erkrankte, namentlich genannte Person Y.

In diesem Arbeitsvertrag ist keine zeitliche Befristung eingetragen.(Datum)

Person Y ist bereits das 10. Jahr krank, der Arbeitsvertrag hat sich jedoch nicht verändert.
Was geschieht, wenn Person Y verstirbt oder in den vorzeitigen Ruhestand geht?

Guten Tag,

ein Blick in § 15 (2) TzBfG bringt vielleicht Licht ins Dunkel…
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Zitat: Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

Evtl könnte Absatz 5 des § 15 TzBfG auch relevant werden…

Ein Tod oder die (vorzeitige) Berentung des zu vertretenden AN würde in meinen Augen die Zweckerreichung bedeuten… versäumt es der AG in diesem Fall über die Zweckerfüllung zu unterrichten und das AV zu beenden, käme der Absatz 5 ins Spiel…

Gruß
MG