Hallo!
Wenn in einem (auf 5 Jahre) befristeten Mietvertrag Folgendes steht:
„Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis in Abweichung von § 545 BGB als nicht verlängert. Nach Ablauf des Mietverhältnisses muß eine Fortsetzung oder Erneuerung ausdrücklich vereinbart werden.“,
welche (rechtlichen) Konsequenzen hat das für den Mieter und auch für den Vermieter, wenn der Mieter nach Ablauf der Frist weiterhin dort wohnen bleibt und auch der Vermieter nicht widersprochen hat?
Vielen Dank und schöne Grüße!
0815