Befrister Arbeitsvertrag - Verlängerung

Folgende Konstellation:

Es liegt ein befristeter Arbeitsvertrag für die Zeit vom 01.01.2013 bis 30.06.2013.
Nun können die in dieser Zeit anfallenden Überstunden und der Urlaub nicht genommen werden.
Der Arbeitsnehmer möchte den Vetrag um die Überstunden und den Urlaub verlängern
und dann in dieser Zeit zuhause bleiben, so das Stunden nach offizieller Vertragszeit abgebummelt.
Das hieße dann, das Vertrag nun bis zum 15.09.2013 laufen würde.

Ist diese rechtlich möglich, welche Probleme würden sich hieraus ergeben ?
Wir sind hier unterschiedlicher Meinung.

Es geht darum müssen sich die Urluabstage erhöhen, da Vertrag nun länger ?
Was ist wenn AN in dieser Zeit Krank wird oder einen Unfall hat.
Einige meinen sogar hier im Haus, es wäre Sozialbetrug, da nun die Zeite
fürs Arbeitslosengeld ändern usw, und sind der Meinng, die Überstunden hätten im jeweiligen Monat ausgezahlt werden müssen.

Aber wir wollen dem AN entegenkommen.

Danke für die Antwort im voraus

Jacy

Überstunden müssen grundsätzlich bezahlt und Urlaubstage, die wegen des Vertragsendes nicht mehr genommen werden konnten, müssen ausgezahlt werden.

Eine ersatzweise Vertragsverlängerung wäre aus vielen rechtlichen Gründen - Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Steuern,… - in keinem Fall sinnvoll.

Aber wieso kommst Du jetzt mit dieser Frage, wenn der Vertrag doch schon vor vier Monaten abgelaufen war?

Eine Vertragsverlängerung ist in jedem Fall für den Arbeitgeber die deutlich teuere Variante. Bei einem Ausscheiden zum 30.6. hat der Arbeitnehmer nur einen anteiligen Urlaubsanspruch, hier also die Hälfte des Jahresurlaubs. Bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und dies entsprechend dem Arbeitgeber meldet, wird der Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum nicht erfüllt und muss dann ggf. am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.

Das Ansammeln von Überstunden auf Arbeitszeitkonten, um diese dann später abzufeiern oder auszuzahlen ist weit verbreitet. Sozialbetrug ist dies sicherlich nicht.

_Hallo Jacy,

es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung oder Verkürzung (in Form einer Freistellung) eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Nur wenn der Arbeitgeber mitspielt geht es. In diesem Fall sind auch die anteiligen Urlaubstage zu gewähren.
Das Arbeitsverhältnis läuft entsprechend weiter oder er bummelt mit Bezahlung Überstunden ab. In allen Fällen hat der AG die entsprechenden Sozialabgaben zu bezahlen; also kein Sozialbetrug.

Gruß Klaus

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Das Arbeitsverhältnis ist mit dem Auslaufen des Vertrages beendet. OffeneÜberstunden und Urlaubstage sollten und können vom Gesetz her bezahlt werden. Ansonsten  gibt es eine neue (eigentlich unsinnige) Befristung eines Vertrages. Bei einer weiteren Befristung (insgesamt 2maligen Verlängerung), wird das Arbeitsverhältnis unbefristet. Natürlich erhöht sich der Urlaubsanspruch mit jeden weiteren Monat in dem der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist!

Eine ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht…

Bei einer
weiteren Befristung (insgesamt 2maligen Verlängerung), wird
das Arbeitsverhältnis unbefristet.

… solte eigentlich wissen, daß bei sachgrundloser Befristung innerhalb von zwei Jahren bis zu drei Verlängerungen zulässig sind gem. § 14 Abs. 2 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

ebenfalls grußlos

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Hallo,
so einfach geht´s, glaube ich nicht. Mit einer Verlängerung des Vertrages kommen andere Tatbestände dazu, wie von Euch schon genannt, Verlängerung des Urlaubsanspruchs, Ansprüche bei der Arbeitsagentur usw.
Warum können die Überstunden nicht einfach ausbezahlt werden?
Wenn es nicht vertraglich geregelt ist, müssen Überstunden überhaupt nicht im laufenden Monat ausgezahlt werden. Ich schlage vor, ein persönliches Gespräch mit AG und AN zu führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
MfG C

Eine ersatzweise Vertragsverlängerung wäre aus vielen
rechtlichen Gründen - Arbeitslosen- und Krankenversicherung,
Steuern,… - in keinem Fall sinnvoll.

Für wen? Für den AG oder den AN?

Gruß

TET

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