Befristerter Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

folgende Thematik

Person A hatte einen befristeten Arbeitsvertag bei Firma A von 6 Monaten, der zum 31.03.06 ausgelaufen ist.
Person A hat einen neuen Vertrag bei Firma B zum 01.05.06 bei Firma B unterschrieben.
Die Person A hat aber bei der Firma A 3 Wochen über den Vertrag hinaus gearbeitet. Jetzt besteht Firma A aber auf eine Kündigung mit den gesetzlichen Kündigungsfristen (4 Wochen zum 1. des Monats), da nach Ablauf des befristeten Vertags, ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen ist, also zum 01.06.06.
Person A hat aber, wie schon erwähnt einen Vertag, zum 01.05.06 und soll ihn auch antreten.
Wie ist da die Rechtslage?
Wenn Person A nicht am 01.05 die Stellung antritt wird der Vertrag bei der Firma B aufgehoben. In der Firma A wird Person A höchstwahrscheinlich dann gekündigt. Da Firma A eine Person B sucht.

Hi!

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html

Da steht unter Abs 5:

  1. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Hätte der Arbeitnehmer also am Ende seiner Befristung aufhören wollen, hätte er es einfach machen müssen.

LG
Guido

Hallo Rainer,

Guido hat hier vollkommen Recht. Da der Arbeitnehmer mit Duldung des Arbeitgebers weitergearbeitet hat, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen Konsequenzen entstanden.

Der Arbeitnehmer kann nun nur noch mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei einer sofortigen Kündigung wird diese zum 31.05.06 wirksam.

Viele Grüße
Karolin