solange man einen Chinesisch-Kurs in Vollzeit absolviert, ist
eine Arbeitslosmeldung i.d.R. nicht möglich, da man dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Eine Arbeitsuchendmeldung ist jedoch möglich.
Die Frage ist, wieso sich der Student arbeitslos meldet. Hat
er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund von einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Studiums
erworben?
Hallo,
ja, der Student war während des Studiums (4 Jahre lang) ca. 44 Monate versicherungspflichtig beschäftigt (duales Studium). Anspruch auf Arbeitslosengeld könnte daher durchaus bestehen. Das ist aber nicht der Hauptgrund, weswegen drüber nachgedacht wird, sich arbeitslos/arbeitssuchend zu melden. Der angesprochene Chinesisch-Kurs ist für Arbeitslose (und Studenten) deutlich günstiger als für Nicht-Arbeitslose - das ist der Hauptgrund.
Jetzt hat der Student aber erfahren, dass für Absolventen direkt nach dem Studium der Sprachkurs auch vergünstigt angeboten wird.
Welche Vor-/Nachteile abgesehen vom Arbeitslosengeld als „finanzielle Zuwendung“ hätte es denn, sich nach dem Studium für ca. 1,5 Monate arbeitslos zu melden? Das Arbeitslosengeld wird nicht unbedingt benötigt. Wie sieht das zum Beispiel mit der Krankenversicherung aus? Der Student ist 23 Jahre alt. In welchen Fällen könnte er in der Familienversicherung der GKV seiner Eltern mitversichert werden?