'Befristet' arbeitslos nach Studium - Maßnahmen?

Guten Tag,

ein Student beendet Ende August 2010 sein Bachelor-Studium. Für ca. Mitte Oktober 2010 peilt er ein Auslandspraktikum in China an. Kann er sich für September bis Mitte Oktober arbeitslos melden? In dieser Zeit würde er einen Chinesisch-Intensiv-Kurs besuchen.

Muss er dann mit irgendwelchen Maßnahmen seitens der Arbeitsagentur rechnen? Also, dass er zum Beispiel zu irgendwelchen Bewerbungs-Seminaren dort erscheinen muss? Dafür bliebe während des Chinesisch-Kurses (3 Wochen in der Zeit, wo er sich arbeitslos melden würde) eher keine Zeit.

Vielen Dank für Tipps!

Höchstwahrscheinlich nicht

Muss er dann mit irgendwelchen Maßnahmen seitens der
Arbeitsagentur rechnen?

Da Menschen mit akademischem Abschluss in der Regel und wenn so jung, sowieso keine Maßnahmen erhalten.

Gruß

Stefan

Ok, und wenn doch, kann man die Maßnahmen ja wahrscheinlich auch begründet ablehnen, oder? Auch wenn dies Kürzungen bzgl. der Leistungen beeinhalten würde, wäre dies egal, da es vornehmlich um den Arbeitslosenstatus geht - der Sprachkurs ist dann wesentlich günstiger.

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Hallo,

solange man einen Chinesisch-Kurs in Vollzeit absolviert, ist eine Arbeitslosmeldung i.d.R. nicht möglich, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Eine Arbeitsuchendmeldung ist jedoch möglich.
Die Frage ist, wieso sich der Student arbeitslos meldet. Hat er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Studiums erworben?

Gruß

solange man einen Chinesisch-Kurs in Vollzeit absolviert, ist
eine Arbeitslosmeldung i.d.R. nicht möglich, da man dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Eine Arbeitsuchendmeldung ist jedoch möglich.
Die Frage ist, wieso sich der Student arbeitslos meldet. Hat
er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund von einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Studiums
erworben?

Hallo,

ja, der Student war während des Studiums (4 Jahre lang) ca. 44 Monate versicherungspflichtig beschäftigt (duales Studium). Anspruch auf Arbeitslosengeld könnte daher durchaus bestehen. Das ist aber nicht der Hauptgrund, weswegen drüber nachgedacht wird, sich arbeitslos/arbeitssuchend zu melden. Der angesprochene Chinesisch-Kurs ist für Arbeitslose (und Studenten) deutlich günstiger als für Nicht-Arbeitslose - das ist der Hauptgrund.

Jetzt hat der Student aber erfahren, dass für Absolventen direkt nach dem Studium der Sprachkurs auch vergünstigt angeboten wird.
Welche Vor-/Nachteile abgesehen vom Arbeitslosengeld als „finanzielle Zuwendung“ hätte es denn, sich nach dem Studium für ca. 1,5 Monate arbeitslos zu melden? Das Arbeitslosengeld wird nicht unbedingt benötigt. Wie sieht das zum Beispiel mit der Krankenversicherung aus? Der Student ist 23 Jahre alt. In welchen Fällen könnte er in der Familienversicherung der GKV seiner Eltern mitversichert werden?

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Hallo,

wenn der Student innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Solange man Arbeitslosengeld bezieht, wird auch die Krankenversicherung übernommen. Inwiefern man auch ohne Arbeitslosengeld-Bezug familienversichert sein kann, kann ich nicht beantworten. Die Krankenkasse kann dazu verbindliche Auskünfte erteilen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man jedoch nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist bei einem Vollzeit-Sprachkurs nicht der Fall.

Gruß

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man jedoch nur, wenn man dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist bei einem
Vollzeit-Sprachkurs nicht der Fall.

Mmmh, der Sprachkurs würde nicht über die gesamte Zeit des „Arbeitslosenzeitraums“ gehen.

Danke schonmal für die Tipps! Ich denke, dass man auf jeden Fall mal zur Arbeitsagentur/Krankenkasse laufen sollte, um nachzufragen.

Hallo,
die Familienversicherung über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem Studienende (Mitteilung des Prüfungsergebnisses), wenn man bereits 23 ist.
Wenn man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bekommt, werden die Beiträge von der Arbeitsagentur bzw. Arge übernommen.
Sonstr beträgt der Mindestbeitrag ca. 140 Euro monatlich.

Gruß
RHW

Hallo,

die Familienversicherung über die Eltern in der gesetzlichen
Krankenversicherung endet mit dem Studienende (Mitteilung des
Prüfungsergebnisses), wenn man bereits 23 ist.

Ja, leider :-/. Wie sieht das aus, wenn man nach dem Bachelor-Studium noch ein Master-Studium aufnimmt? Ist man dann wieder in der Familienversicherung versichert?

Wenn man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bekommt,
werden die Beiträge von der Arbeitsagentur bzw. Arge
übernommen.
Sonstr beträgt der Mindestbeitrag ca. 140 Euro monatlich.

140 Euro sind ganz schön viel. Da denkt man echt darüber nach sich arbeitslos zu melden…
Wie viel „Aufwand“ ist denn das und wie oft muss man zur Arbeitsagentur rennen dafür?

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Ja, leider :-/. Wie sieht das aus, wenn man nach dem
Bachelor-Studium noch ein Master-Studium aufnimmt? Ist man
dann wieder in der Familienversicherung versichert?

Wenn sich das nahtlos anschließt oder die Unterbrechnung maximal 4 Monate beträgt, bleibt die kostenlose Familienversicherung bestehen.

140 Euro sind ganz schön viel. Da denkt man echt darüber nach
sich arbeitslos zu melden…
Wie viel „Aufwand“ ist denn das und wie oft muss man zur
Arbeitsagentur rennen dafür?

Antrag kann man ggf. auf der Homepage ausdrucken. Persönliche Abgabe mit Anlagen ist verpflichtend. Danach hängt viel von der individuellen und regionalen Situation ab: Bewerbungsvorschläge, Bildungsmaßnahmen etc.