Hallo,
nehmen wir einmal an, in einem Arbeitsvertrag würde einleitend stehen:
" Diesm Vertrag liegen die Regelungen des TzBfG, insbesondere der 3. Abschnitt ab § 14, zugrunde.
Unter § 3 Vertragsdauer, Probezeit, Kündigungsmöglichkeit sei geregelt:
-
Das Arbeitsverhältnis beginnt am … Die Probezeit beläuft sich auf drei Monate und kann um drei Monate verlängert werden…
-
Gem. § 14 TzBfG ist die Fortsetzung bis zu einer dauer von insgesamt zwei Jahren, berechnet ab Eintritt (maximal innerhalb der zwei Jahre drei Mal) möglich. Danach bedarf es keiner Kündigung…
Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist nirgendwo geregelt.
Meine Frage: Ist das ein befristeter Arbeitsvertrag (Mit der Folge, dass der Arbeitgeber nicht vor dem Ende der Befristung kündigen kann, weil er sich das Kündigungsrecht nicht vorbehalten hat)?
Ich weiss nicht, wer solche abstrusen Arbeitsverträge formuliert, tststs…
Chrissie
Hallo,
" Diesm Vertrag liegen die Regelungen des TzBfG, insbesondere
der 3. Abschnitt ab § 14, zugrunde.
Der 3. oder der 2.?
- Das Arbeitsverhältnis beginnt am … Die Probezeit beläuft
sich auf drei Monate und kann um drei Monate verlängert
werden…
Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist nirgendwo geregelt.
Meine Frage: Ist das ein befristeter Arbeitsvertrag
Ja klar. Warum sollte es keiner sein?
(Mit der
Folge, dass der Arbeitgeber nicht vor dem Ende der Befristung
kündigen kann, weil er sich das Kündigungsrecht nicht
vorbehalten hat)?
Wozu dann die Vereinbarung einer Probezeit? Um das Papier vollzuschreiben? Oder gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag in dem man - eventuell - aufgeklärt wird, dass der befr. Vertrag doch gekündigt werden kann?
Ich weiss nicht, wer solche abstrusen Arbeitsverträge
formuliert, tststs…
*grübel* [abs’trus 1. verworren 2. abwegig 3. schwer verständlich 4. sinnlos] Ich tippe jetzt mal darauf, dass du evtl. Nr. 2 der Erklärungen für das Wort „abstrus“ gemeint haben könntest, da für mich der Vertrag weder verworren, schwer verständlich noch sinnlos ist.
MfG
Hallo,
es heisst der 3. Abschnitt.
Ich sehe nirgendwo so recht, wie lang das Arbeitsverhältnis denn befristet sein soll (Datum, Ende eines Projekts). Was soll heissen, es soll verlängert werden bis hächstens 2 Jahre?
Zumindest hier im Büro haben sich das Ganze drei Anwälte angeschaut (ich liebe Umfragen
) und es für wirr befunden… Offenbar hat man einfach irgendwelche Textbausteine kombiniert, gelöscht oder was auch immer.
Chrissie
Hallo,
es heisst der 3. Abschnitt.
??? Da gehts um die umstrittene Altersbefristung (FAQ:2028). Was hat das mit dem Vertrag zu tun?
Ich sehe nirgendwo so recht, wie lang das Arbeitsverhältnis
denn befristet sein soll (Datum, Ende eines Projekts).
Das kam in deiner Anfrage nicht raus … und ich ging davon aus, nicht den kompletten Vertrag vor mir zu haben.
Was
soll heissen, es soll verlängert werden bis hächstens 2 Jahre?
Die zeitliche Höchstbefristung wäre das (bei 3 maliger Verlängerung), aber das hat ja nun nichts mit (3) § 14 TzBfG zu tun (deswegen meine Anfrage ob es 2. oder 3. ist)
Zumindest hier im Büro haben sich das Ganze drei Anwälte
angeschaut (ich liebe Umfragen
) und es für wirr
befunden…
Na ja, da hätte es meiner „Experten“-Meinung nun nicht auch noch gebraucht. IANAL
Offenbar hat man einfach irgendwelche
Textbausteine kombiniert, gelöscht oder was auch immer.
Schon möglich. Aber das muss ja dann nicht mal schlecht für den Betroffenen sein. (Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder die Experten in w-w-w 
MfG
Hallo,
die Klausel war nicht komplett, ich habe aber nur Unwesentliches weggelassen.
Wie gesagt ich liebe Umfragen - und bei uns gehen sie regelmäßig so aus, dass einer „ja“, der zeite „nein“ und der dritte „schwierig“ sagt 
Vielleicht hat ein weiterer Experte ja die Erleuchtung - oder kann zu einer qualifizierten Mehrheit beitragen:
Inzwischen hat sich die Angelegenheit erledigt, AN unterschreibt einen Aufhebungsvertrag, weil sie inzwischen einen neuen Job hat.
Trotzdem vielen Dank und bis zum nächsten Mal.
Chrissie