Arbeitsvertrag
Zwischen der Firma
Mustermann AG
München
und
Frau Mustermann
Musterstadt
wurde heute folgender Vertrag geschlossen.
§1 Anstellung und Probezeit
Frau Mustermann tritt ab 00.00.0000 mit einer monatlichen Arbeitszeit von 000 Stunden, in die Dienste der Mustermann AG in München ein.
Die Lage der Arbeitszeit … etc.
Die Zeit vom 00.00.0000 bis 00.00.0000 gilt als Probezeit.
Das eingegangene Vertragsverhältnis endet ohne besondere Kündigung grundsätzlich mit Ablauf der Probezeit. Das Recht der Vertragspartner, das Arbeitsverhältnis schon vor Ablauf der Probezeit beiderseits im 1.Monat von einer Frist von 2 Wochen, im 2. und 3. Monat mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
Bei stillschweigender Weiterbeschäftigung über die vereinbarte Probezeit hinaus geht das Probearbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
So … jetzt ist die Frage: Ist das ein eindeutiges befristetes Probearbeitsverhältnis, das hier eingegangen ist?
Gelten diese Kündigungsfristen, wie man sie hier angegeben hat laut BGB eigenlicht?
Liebe Grüße
Mausi
Hi Guido,
vielen herzlichen Dank für die Aufklärung!
Eine Frau steckt echt in Schwierigkeiten. Sie hat 2 Monate vor Ablauf dieser Probearbeitsverhältnisfrist dem AG mitgeteilt, daß sie schwanger ist.
Ich habe mal folgendes im Netz gefunden:
„Ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis von z.b. sechs Monaten kann wegen dieser Befristung unwirksam sein, wenn der AG durch die kurze Frist die Nachteile einer Schwangerschaft vermeiden wollte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein AG verpflichtet, ein befristetes Probearbeitsverhältnis als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die schwangere Arbeitnehmerin kann dies gerichtlich klären lassen. Dann muss der AG beweisen, dass die Schwangerschaft nicht der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist.“
Das kann ja ziemlich schwierig werden für den AG oder?
Liebe Grüße
Mausi
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Nö - nicht wirklich!
Hi!
Das kann ja ziemlich schwierig werden für den AG oder?
Nö - so gar nicht!
Wie soll der AG denn WEGEN einer Schwangerschaft befristen, wenn er erst NACH Antritt des Arbeitsverhältnisses erfährt?
Da hat die AN eigentlich überhaupt keine Chance!
LG
Guido
Nein doch nicht befristen.
Kündigen! Er darf nicht kündigen, wenn er Nachteile der Schwangerschaft damit vermeiden will. Was ich meinte, war eigentlich eher, daß er, weil die Schwangerschaft besteht und an für sich ja die Frau unter dem Mutterschutz steht er vor Gericht ersteinmal beweisen sollte, dass es ein anderer Kündigungsgrund war. Oder nicht!?
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Er MUSS gar nicht kündigen!
Hi!
Er MUSS überhaupt nicht kündigen!
Das Arbeitsverhältnis endet ganz einfach nach 6 Monaten.
Klar - vorher kann er nicht kündigen, da hat das MuSchG etwas gegen, aber der SINN von befristeten AV ist, dass man sie nicht kündigen musss!
LG
Guido
Ja … nur ist es für mich eindeutig, daß er die Dame nicht weiterbeschäftigen will, weil sie schwanger ist und er zuviel für sie zahlen müsste!
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Ja … nur ist es für mich eindeutig, daß er die Dame nicht
weiterbeschäftigen will, weil sie schwanger ist und er zuviel
für sie zahlen müsste!
hallo,
das interessiert aber in diesem Fall nicht. Guido hat dir alle Fakten geliefert. Das Arbeitsverhältnis ist befristet und endet mit Ablauf des genannten Zeitraums, da beisst die Maus keinen Fadenab. Ob Du oder ich das gut finden, ist rechtlich irrelevant.
&Tschüß
Wolfgang
Uninteressant!
Hi!
Ja … nur ist es für mich eindeutig, daß er die Dame nicht
weiterbeschäftigen will, weil sie schwanger ist und er zuviel
für sie zahlen müsste!
DAS interessiert aber niemanden!
Es ist EIN Grund, warum AG lieber befristete Verträge abschließen - damit man keine Schwangere am Bein hat, die man nicht entlassen kann!
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Deshalb ist das befristete Arbeitsverhältnis auch nicht kündbar.
Wenn es vorbei ist, ist es aber vorbei.
LG
Guido, der sich jetzt darüber auslassen könnte, dass die Schwangere besser bis nach der Probezeit hätte still sein sollen (aus ihrer Sicht)