Ein Hallo in die Runde,
ich habe hier einen ganz interessanten Fall, zu dem ich gerne mal ein paar weitere Meinungen lesen würde :
Ein Mieter (hier A genannt) hat im Dezember 2001 einen Mietvertrag mit dem Vermieter (wir nennen ihn B) über eine privat genutzte Wohnung geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt geregelt :
* Das Mietverhältnis beginnt am 01. Januar 2002
* Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis 31.12.2003. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
Nun kündigt A im Dezember 2005 die Wohnung zum 31.03.2006
Um was handelt es sich hier? Einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag? Darf A die Wohnung ab dem 31.03.2006 verlassen und die Mietzahlungen einstellen?
Eine interessante Konstellation, finde ich, die mir so noch nicht vorgekommen ist. Wie ist eure Meinung zu diesem (wenn auch nur theoretischen) Fall?
Dankeschön im voraus für eure Meinungen und viel Spass beim Diskutieren.
Viele Grüße
Torsten
Hallo,
ich habe hier einen ganz interessanten Fall, zu dem ich gerne
mal ein paar weitere Meinungen lesen würde :
Ein Mieter (hier A genannt) hat im Dezember 2001 einen
Mietvertrag mit dem Vermieter (wir nennen ihn B) über eine
privat genutzte Wohnung geschlossen. Die Laufzeit des
Vertrages ist wie folgt geregelt :
* Das Mietverhältnis beginnt am 01. Januar 2002
* Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten
geschlossen und läuft bis 31.12.2003. Er verlängert sich
jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
Nun kündigt A im Dezember 2005 die Wohnung zum 31.03.2006
Um was handelt es sich hier? Einen befristeten oder
unbefristeten Mietvertrag? Darf A die Wohnung ab dem
31.03.2006 verlassen und die Mietzahlungen einstellen?
Hier handelt es sich eindeutig um einen unbefristeten Mietvertrag. nach § 575 BGB sind derartige Verträge seit dem 01.09.2001 nicht mehr zulässig. Die Befristung müsste mit dem Grund versehen sein ( Eigenbedarf , Abbbruch, völliger Umbau ) und eine Verlängerung darf in solchen Fällen nicht vereinbart sein. Der Vertrag gilt als „unbefristeter Mietvertrag“.
Gruss Günter
Eine interessante Konstellation, finde ich, die mir so noch
nicht vorgekommen ist. Wie ist eure Meinung zu diesem (wenn
auch nur theoretischen) Fall?
Dankeschön im voraus für eure Meinungen und viel Spass beim
Diskutieren.
Viele Grüße
Torsten
Hallo,
ich habe hier einen ganz interessanten Fall, zu dem ich gerne
mal ein paar weitere Meinungen lesen würde :
Ein Mieter (hier A genannt) hat im Dezember 2001 einen
Mietvertrag mit dem Vermieter (wir nennen ihn B) über eine
privat genutzte Wohnung geschlossen. Die Laufzeit des
Vertrages ist wie folgt geregelt :
* Das Mietverhältnis beginnt am 01. Januar 2002
* Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten
geschlossen und läuft bis 31.12.2003. Er verlängert sich
jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
Nun kündigt A im Dezember 2005 die Wohnung zum 31.03.2006
Um was handelt es sich hier? Einen befristeten oder
unbefristeten Mietvertrag? Darf A die Wohnung ab dem
31.03.2006 verlassen und die Mietzahlungen einstellen?
Hier handelt es sich eindeutig um einen unbefristeten
Mietvertrag. nach § 575 BGB sind derartige Verträge seit dem
01.09.2001 nicht mehr zulässig. Die Befristung müsste mit dem
Grund versehen sein ( Eigenbedarf , Abbbruch, völliger Umbau )
und eine Verlängerung darf in solchen Fällen nicht vereinbart
sein. Der Vertrag gilt als „unbefristeter Mietvertrag“.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Danke für Dein Statement. Im vorliegenden Fall könnte der Mieter, da er den Vertrag im Dezember zum 31.03.2006 gekündigt hat, also die Wohnung verlassen?
Wie gesagt, der Fall ist nur theoretischer Natur, ich hatte den Sachverhalt gestern abend mit Freunden mal „gebastelt“.
Viele Grüße
Torsten
Hallo Günter,
Danke für Dein Statement. Im vorliegenden Fall könnte der
Mieter, da er den Vertrag im Dezember zum 31.03.2006 gekündigt
hat, also die Wohnung verlassen?
Wie gesagt, der Fall ist nur theoretischer Natur, ich hatte
den Sachverhalt gestern abend mit Freunden mal „gebastelt“.
Ja, der Mieter kann das Mietverhältnis zum 31.03.2006 beenden.
Gruss Günter