Hallo,
jemand hat ein befristetes Arbeitsverhältnis im öffentl. Dienst (2 Jahre ohne Sachgrund), die Befristung endet in 4 Monaten. Fakt ist dass die Stelle weiterbesetzt wird, aber fraglich, ob sie mit dem „jemand“ weiterhin besetzt bleibt. Ist der AG verpflichtet (vielleicht 3 Monate vorher oder so?), vorher Bescheid zu geben, ob übernommen wird oder nicht? Kommt es gut oder eher nicht so, wenn man nachfragt, ob man übernommen wird? Bzw wie kann man so ein Gespräch angehen?
Danke Euch!
Tigerin
Hallo,
das hört sich ja ganz nach Bundesagentur für Arbeit an! Da ist es schon normal, dass alles sehr kurzfristig passiert… Frag doch mal deinen Teamleiter wie es weitergehen soll. Evtl. kann er dir mitteilen, ob es in Kürze Entfristungen oder Beauftragungen geben wird. Zur Zeit gibt es, wenn es wirklich um die BA geht, neue Etatisierungen wegen der Finanzkrise - diese neu verfügbaren Stellen werden meiner Kenntnis nach gleichmäßig im Bundesgebiet verteilt, so dass jede Agentur vor Ort Möglichkeiten hat.
Also, frag deinen Vorgesetzten - dann sieht er auch, dass du dir Gedanken machst und dir dein weiterer Weg nicht egal ist.
Viele Grüße!
Hi Tigerin,
unter der Vorraussetzung, dass der jemand unter gleichen Prämissen weiterbeschäftigt wird, wäre das dann eine Neueinstellung, da das Teilzeitbefristungsgesetz vorsieht, dass jemand nur einmal ohne Sachgrund für 2 Jahre beschäftigt werden darf. Würde er noch mal für 2 Jahre befristet weiterbeschäftigt, so würde sich das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln. Diese Tatsache ist eigentlich im öff. Dienst wohlbekannt und würde man den jemand wirklich weiterhin wollen, so müsste man eine volle Planstelle haben. (und in folge dessen diesen benachrichtigen; eine Verpflichtung gibt es m. E. nach nicht, da ein von vornherein befristeter Arbeitsvertrag besteht) Ansonsten könnte man einen neuen jemand wieder für 2 Jahre ohne Sachgrund einstellen.
D. h. wenn der jemand in Erfahrung bringen kann, ob für seine bisherige Tätigkeit in Zukunft eine volle Planstelle zur Verfügung steht - ist aber auf einer bisher befristeten Stelle meist eher nicht der Fall - aber angenommen das wäre zu bejahen, hat der jemand gute Karten. Leider eher unwahrscheinlich.
Im öffentlichen Dienst gibt es keine Personalentwicklung, man muss sich selber kümmern, sonst ist man leider verloren. Der Umgang mit diesem Thema ist eher pragmatisch, zumindest meine Erfahrung. Deshalb ist es sehr wohl berechtigt, wenn der jemand nachfragt; auch, da der jemand sich bei bekanntem Ende eines Arbeitsverhältnisses 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden muss (Information über bekannte Arbeitslosigkeit), um Nachteile zu verhindern. Vielleicht kann dieser Umstand dem jemand helfen, das Gespräch bezgl. Übernahme ja / nein zu eröffnen. Der jemand sollte sich ein Herz fassen; jeder wird bzw. muss Verständnis dafür haben, dass jemand ein Recht hat, seine Zukunft nachhaltig zu gestalten!
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