Befristete Arbeitsstelle

Also ich habe eine befristete Arbeitsstelle als Arbeiter angenommen.Diese Arbeitsstelle wurde ausgeschrieben für eine Kollegin die krank war.Ich hatte einen 1/2 Jahresvertag bekommen.Dieser Vertrag wurde nach einem halben Jahr wieder um ein halbes Jahr verlängert.Diese Kollegin ist nun wieder da kann aber diese Arbeitstelle laut Ärtzlichem Attest nie wieder in Anspruch nehmen.Jetzt habe ich eine dritte Verlängerung wieder für 3 Monate erhalten.Diese Verlängerung habe ich noch nichtmals unterschreiben müssen.Die ersten beiden habe ich unterschrieben. Das ist ja normal nicht üblich.Meine Frage ist nun wie oft kann man mir nocht den Vertrag verlängern. Mein Chef verkündete mir schon das ich eine vierte Verlängerung bekommen soll.Wieder für 3 Monate und danach will er sich erst entscheiden.Das kann doch nicht richtig sein.Oder?Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Hallo

Sollte der AG auf die Idee kommen, nach Ablauf der jetzigen Befristung Sie nicht weiterbeschäftigen zu wollen, reichen Sie Feststellungsklage beim ARbG binnen 3 Wochen ab vereinbarten Befristungsende ein. Ihrer Schilderung nach scheint die jetzige Befristung nicht sachlich begründet zu sein, somit wäre sie unwirksam.

Ohne sachlichen Grund kann der AG Sie nicht befristet beschäftigen. Mit sachlichem Grund jedoch ewig und drei Tage.

Sollte bei der jetzigen Befristung entgegen meiner Vermutung doch ein sachlicher Grund existieren, müßte man den Wortlaut kennen, um zu wissen, ob das Fehlen Ihrer Unterschrift ein unbefristetes AV begründet.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

ein Arbeitgeber darf Sie befristet einstellen. Jedoch darf er Ihnen nur zwei mal einen befristenten Arbeitsvertrag anbieten und beide dürfen zusammen nicht mehr als zwei Jahre ergeben. Jeder weitere Arbeitsvertrag oder auch einfach nur eine Weiterbeschäftigung müsste eine unbefristete Festanstellung nach sich ziehen. Es sei denn Ihr Arbeitgeber hat in einem weiteren (3., 4., …) Arbeitsvertrag eine sachliche Begründung bzw. einen Projektbezug für die weitere Befristung des Arbeitsverhältnisses angegeben.

Wenn Sie in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeiten, dann fragen Sie am besten dort um Rat. Ansonsten sollten Sie vielleicht (evtl. mit Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht) mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Rechte klären. Eine Klage wäre für mich nie der erste Schritt.

Gruß
Britta

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Hallo.

ein Arbeitgeber darf Sie befristet einstellen. Jedoch darf er
Ihnen nur zwei mal einen befristenten Arbeitsvertrag anbieten

Das ist falsch.

und beide dürfen zusammen nicht mehr als zwei Jahre ergeben.

Das ist daraus resultierend dann auch falsch.

Jeder weitere Arbeitsvertrag oder auch einfach nur eine
Weiterbeschäftigung müsste eine unbefristete Festanstellung
nach sich ziehen.

Das ist falsch.

Es sei denn Ihr Arbeitgeber hat in einem weiteren (3., 4., …)
Arbeitsvertrag eine sachliche Begründung bzw. einen Projektbezug für
die weitere Befristung des Arbeitsverhältnisses angegeben.

Das ist falsch.

Tut mir leid, aber es ist eben falsch… :o)

Eine Befristung ohne sachlichen Grund darf bis zu drei mal verlängert werden und eine Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschreiten. Tarifvertraglich anderslautende Regelungen sind dabei entsprechend zu beachten. Eine unwirksame Befristung muß keine „unbefristete Festanstellung nach sich ziehen“. Die Entfristung geschieht nur über eine Feststellungsklage des AN binnen drei Wochen ab Befristungsende beim Arbeitsgericht. Dann zieht es auch keine „unbefristete Festanstellung nach sich“ sondern die letzte Befristung ist von vorneherein unbefristet gewesen. Unterläßt der AN die (zeitgerechte)Feststellungsklage, ist das AV trotzdem als wirksam befristet zu betrachten.

Eine sachlich begründete Befristung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit nicht der Angabe des Sachgrundes im AV.

Gruß,
LeoLo