Hallo,
es geht hier um eine eventuelle Unwirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen.
Arbeitnehmer hat folgende Verträge mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen:
06/2009 - 11/2009 als GfB (geringfügig Beschäftigte)
12/2009 - 05/2010 als GfB
06/2010 - 11/2010 als GfB
12/2010 - 05/2011 als GfB
06/2011 - 12/2011 sachlich befristeter Arbeitsvertrag als
15 Std. Kraft
12/2011 - 06/2012 15 Std. Kraft ohne sachliche Befristung
06/2012 - 12/2012 15 Std. Kraft ohne sachliche Befristung
- Wäre die Befristung nicht ungültig bei dem Vertrag der nach der sachlichen Befristung geschlossen wurde?
- Hat der AN durch den letzten unterschriebenen befristeten Vertrag den eventuell entstandenen unbefristeten Vertrag wieder ungültig gemacht?
- Gäbe es überhaupt eine Chance auf Klagung der Wiedereinstellung?