was in dem Arbeitsvertrag steht, ist unerheblich. Selbst wenn da steht, dass eine Beschäftigung „ohne sachlichen Grund“ erfolgt, wäre sie wirksam, wenn es einen Sachgrund gibt.
Insofern spricht zwar einiges dafür, dass die Befristung unwirksam ist, sie muss es aber nicht sein.
was in dem Arbeitsvertrag steht, ist unerheblich. Selbst wenn
da steht, dass eine Beschäftigung „ohne sachlichen Grund“
erfolgt, wäre sie wirksam, wenn es einen Sachgrund gibt.
Der Sachgrund wurde handschriftlich mit Zeitbegrenzung eingefügt.
Der Sachgrund bestand auch nicht mehr bei der erneuten und der letzten Verlängerung.
Insofern spricht zwar einiges dafür, dass die Befristung
unwirksam ist, sie muss es aber nicht sein.
Also sollte man das doch mal rechtlich überprüfen lassen?