Befristete Arbeitsverträge, Krankenkassenbeitrag

Hallo,

ich hab folgendes Problem:
ch bin als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität beschäftigt. Allerdings laufen die Verträge meist 5 Monate, danach ist eine Pause zwischen 1-2 Monaten (das heißt, ich beziehe keinen Lohn und bin quasi arbeitslos).Danach wird ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben und die Prozedur beginnt von Neuem. Den genannten Fall habe ich im Moment. Ich war bis 31.03. beschäftigt und der nächste Turnus beginnt am 1.6. Ist es möglich, dass ich mich für diesen 1 Monat (Mai, April ist ja schon rum) arbeitslos melde, wenn ich weiß, dass es danach weitergeht? Es geht mir hauptsächlich darum, dass der Beitrag für die Krankenkasse für diesen einen Monat übernommen wird, da ich sonst für April und Mai 300€ blechen muss…und als WHK an der Uni verdient man sich auch nicht unbedingt eine goldene Nase…

Kannich dir nicht sicher beantworten.

Aber was hindert dich, einen Antrag zu stellen und einen schriftlichen Bescheid`zu verlangen?

Eigentlich nichts.
Nur das unmenschliche von oben herab Verhalten, das man aus anderen Erfahrungen entnimmt.

Aber Du hast Recht. Ohne es zu probieren, passiert gar nix.

Kannich dir nicht sicher beantworten.

Aber was hindert dich, einen Antrag zu stellen und einen
schriftlichen Bescheid`zu verlangen?

Hallo,
tut mir leid, die Leistungsgewährung nach dem ALG I oder II ist nicht mein Spezialgebiet.
Stelle doch einfach deine Anträge und lasse dich vor Ort beraten.
l.G.

Ich weiß.
Aber: Man muß sich nicht alles gefallen lassen-darf nicht auf den Mund gefallen sein.

Man hat das Recht, einen Antrag zu stellen und einen Bescheid zu verlangen,auch dagegen Widerspruch einzulegen.

Kommt mir einer blöd, sage ich es reicht mir jetzt: Mit Ihnen rede ich nicht mehr, ich möchte sofort den Teamleiter sprechen.

Je besser man seine Rechte kennt,desto besser fühlt man sich.

Einfach mal in den Arbeitslosenforen umschauen.

Hallo,

Klar ist eine Meldung bei der Agentur möglich

MfG
Thomas H.

Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen, sorry.

Hallo, doobeedoh,

um die Frage zu beantworten gib bitte die Frage: „wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni-arbeitslos melden bei Unterbrechung?“ im Internet ein. Da werden rechtliche Fragen beantwortet und ich denke, da ist auch etwas für Sie dabei.
Viel Erfolg- Schaddie

Hallo
sofern durch entsprechende Beitragszahlungen Anspruch besteht: ALG1.
Ansonsten ALG2 /„Hartz IV“, sofern Bedürftigkeit vorliegt.

LG

Hallo…

… wenn Du noch nicht 25 Jahre alt bist, kannst du für die Zeit der Lücken in die kostenfreie Familienversicherung über Deine Eltern (bei Männern 25 + Wehr-/Zivildienst).

Wenn Du älter bist, kommst Du um die Beiträge nicht herum.

Ich denke, das Arbeitsamt wird Deine Meldung nicht annehmen, da Du dem Arbeitmarkt als „hauptberuflicher“ Student nicht zur Verfügugn stehst. Frag aber lieber nochmal einen Experten für Arbeitlosenversicherung.

Gruß, Christian

Danke für Deine Antwort.
Das Ding ist, dass ich seit Feb '12 fertig mit dem Studium bin und dementsprechend auch kein Student mehr bin…

Hallo,

Sorry, dabei kann ich nicht helfen…

Hallo,

sofern du in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, solltest du dich umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Ansonsten besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II bei der ARGE/Jobcenter zu beantragen.

Gruß

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die sehr späte Antwort.

Normalerweise sind Sie verpflichtet, bei Kenntnis, dass Sie demnächst arbeitlos werden oder werden könnten, sich umgehend bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend, später arbeitslos zu melden. Sie riskieren sonst eine Sperrzeit.

Für die Zeit der Erwerbslosigkeit können Sie selbstverständlich Arbeitlosengeld I beantragen. Ob jedoch eine Anwartschaft besteht (durchgehend 365 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen), rechnet die Agentur aus. Wenn Anspruch besteht, werden auch die Sozialabgaben übernommen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, die Beiträge in voller Höhe.

Wenn Sie gesetzlich freiwillig oder privat versichert sind, dann wahrscheinlich nur in Höhe des Basistarifes, aber ich bin mir nicht sicher. Fragen Sie die Kollegen bei der Agentur.

Wenn Sie 300 EUR blechen müssten, dann nehme ich letztgenanntes an.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen