Befristete Erhöhung /Verringerung der Arbeitszeit

Hallo an alle,

ein AG arbeitet seit mehreren Jahren in einer Firma. Er wurde unbefristet mit 25 Stunden Wochenarbeitszeit, das sind 62,5% der Regelarbeitszeit und demzufolge auch nur 62,5% des Gehaltes/Lohnes, eingestellt. Im Laufe von 3 Jahren haben sich so viele Überstunden angesammelt, das er um eine Erhöhung auf 30 Stunden Wochenarbeitszeit bat, die er auch für 3 Monate erhielt. Danach arbeitete er 11 Monate wieder 25 Stunden, dann 12 Monate 30 Stunden. Das Problem ist, der AG verweigert ihm die unbefristete Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.
Kann das immer so weitergehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Thomas

Hallo

Eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist der Schilderung nach unwirksam. Allerdings müsste man das gerichtlich erst einmal feststellen lassen. Stellt sich die Frage, wie der AG darauf reagieren wird…

Gruß,
LeoLo

Eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist der Schilderung
nach unwirksam. Allerdings müsste man das gerichtlich erst
einmal feststellen lassen. Stellt sich die Frage, wie der AG
darauf reagieren wird…

Hallo LeoLo,
vielen Dank für die Antwort.
Die Erhöhung der Arbeitszeit ist ja gewollt, nur nicht mehr deren
Verringerung. Wie sieht es da aus?

MfG
scatzy

Hallo

Eine Reduzierung der Arbeitszeit geht nur mittels fristgerechter Änderungskündigung einseitig oder in beiderseitigem Einvernehmen. Und bisher lese ich nichts von Einvernehmen und nichts von einer Kündigung.

Gruß,
LeoLo

Eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist der Schilderung
nach unwirksam. Allerdings müsste man das gerichtlich erst
einmal feststellen lassen. Stellt sich die Frage, wie der AG
darauf reagieren wird…

Hallo LeoLo,

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die Erhöhung der Arbeitszeit ist ja gewollt, nur nicht mehr
deren
Verringerung. Wie sieht es da aus?

Wenn, wie LeoLo zutreffend schrieb, die Befristung der Arbeitszeiterhöhung nicht zulässig ist, kann diese logischerweise auch nicht einseitig vom AG wieder herabgesetzt werden. Der AN müßte halt seinen Anspruch auf (unbefristete) 30-Std.-Woche einklagen.

MfG

&Tschüß

scatzy

Wolfgang

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Änderungskündigung war das Stichwort. Ich fasse dann mal zusammen, mal sehen ob ich alles richtig verstanden habe.
Wenn der AG die Arbeitszeit ändern will, egal ob befristet oder nicht, muß der AN diese akzeptieren oder nicht. Nach der Befristung läuft die alte Regelung nicht automatisch weiter, sondern es muß wiederum eine Änderungskündigung erfolgen.
Habe ich das richtig verstanden?

MfG
scatzy