Mal angenommen, im Zuge eines Mahnvefahrens erhält der Gemahnte Ähnlich lautendes Schreiben:
…"Sie erheben Einwendungen bzgl. der Kosten, die im Vollstreckungsbescheid vom xx.xx.xxx festgesetzt wurden.
Es wird um Aufklärung gebeten, ob es sich hierbei um einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder um eine befristete Erinnerung gegen die Kostenentscheidung handelt.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund eines Einspruch das Verfahren sofort an das Prozessgerich abgegeben wird und damit weitere Kosten entstehen. Über die Kostentragungspflicht entscheidet ggf. der Richter im Zivilverfahren.
Sollte binnen 10 Tagen keine Antwort eingehen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Einwendungen als befristete Erinnerung zu werten sind."
-Was genau bedeutet hier „befriste Erinnerung“?
Zur Vorgeschichte dieses fiktiven Beispiels:
Eine Mieterin streitete sich mit der ehemaligen Vermietung über angefallene Kosten. Sie hatte eine Zahlung nie verweigert, lediglich die Gründe hierfür mussten geklärt werden. Es bestand immer ein Schriftverkehr, Fristen wurden eingehalten. Zeitgleich flatterte ein „Mahnbescheid“ ins Haus, in dem die Kosten gefordert wurden. Die Mieterin wies diesen zurück, da sie sich inzwischen mit der Vermietung geeinigt hatte. Später folgte ein Vollstreckungsbescheid. Die Mieterin wies nicht die gesamte Forderung zurück, sondern lediglich die Kosten für dieses Mahnverfahren. Sie fühlte sich zu unrecht gemahnt, da sie einer Zahlung ja nie widersprochen hatte.
Hat vielleicht jemand eine Idee?
Wie sollte weiter vorgegangen werden?
Lieben Dank für jegliche Ideen…