Befristete Leiharbeit - Bewerbungsgespräche?

Hallo,

angenommen jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Leiharbeiter für 3 Monate. Da er Projekt-bezogen eingestellt wurde, ist klar das danach Schluss ist.
Wenn dieser Jemand nun auf eine Bewerbung hin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, muss er hierfür Urlaub nehmen oder muss man ihn freistellen oder ähnliches?

Danke und Gruß

Sandamarin

Unter Vorbehalt
Hi!

§ 629 BGB spricht von dauerndem Dienstverhältnis.

In der Regel ist es so, dass das auch für befristete Arbeitsverhältnisse gilt, man wäre also freizustellen ab dem Beginn einer fiktiven Kündigungsfrist, da der Fristablauf hier einer Kündigung gleichsteht.

Die Tage müssen idR vorher beantragt werden, einfach sagen: „Ich bin dann mal weg!“ ist nicht.

Was mich allerdings jetzt zögern lässt, ist die Tatsache der sehr kurzen Beschäftigungsdauer. Im genannten § steht „dauernd“, damit Aushilfstätigkeiten eben ausgeklammert werden.
Da ich mir jetzt mal so gar nicht sicher bin, wo da die Grenze liegt, bitte ich darum, mein Statement mit einem VORSICHT! zu registrieren und hoffe da noch auf eine rechtssichere Quelle.

Es kann übrigens sein, dass in einem anwendbaren MTV oder im Arbeitsvertrag etwas geregelt ist, die Bezahlung nach § 616 BGB kann durchaus ausgeschlossen werden, was dann bedeuten würde, Freistellung JA, Bezahlung NEIN.

Gruß
Guido