mich interessiert mal ein paar Fragen, mal angenommen es gibt einen befristeten Mietvertrag. Zum Ende hin koennen ja nun mehrere Szenarien auftauchen.
a. Beide Parteien machen nichts - wandelt sich dann das befristete Mietverhaeltnis automatisch in ein unbefristetes? Wird evtl. durch die Annahme der Miete eine Einverständniserklärung abgegeben?
b. Sagen wir mal der Vermieter weist den Mieter darauf hin das der Vertrag ausläuft und bietet wieder ein befristetes Verhältnis an - ist es bei Mietverträgen wie bei Arbeitsverträgen das Kettenverträge nicht erlaubt sind und ebenfalls dann automatisch in einem unbefristetem Vertragsverhältnis enden?
a. Beide Parteien machen nichts - wandelt sich dann das
befristete Mietverhaeltnis automatisch in ein unbefristetes?
Wird evtl. durch die Annahme der Miete eine
Einverständniserklärung abgegeben?
b. Sagen wir mal der Vermieter weist den Mieter darauf hin das
der Vertrag ausläuft und bietet wieder ein befristetes
Verhältnis an - ist es bei Mietverträgen wie bei
Arbeitsverträgen das Kettenverträge nicht erlaubt sind und
ebenfalls dann automatisch in einem unbefristetem
Vertragsverhältnis enden?
Schaue mal in das Brett Mietrecht, ganz oben Lasche rechts unter FAQ…