Befristete Rente bei voller Erwerbsminderung

Hallo,

ab wann wird bei genehmigter, befristeter voller Erwerbsminderung mit der Zahlung begonnen, wenn alle Zeiten erfüllt sind?

In diesem Fall wird der Rentenbeginn wir folgt begründet:

Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist.

Was ist das denn für eine Begründung? Wo kann ich das zur Not nachlesen? Ich bin davon ausgegangen, dass unabhängig ob befristet oder unbefristet ab Antragsstellung gezahlt wird.

Wer kann mir weiterhelfen?

Gruß
Andreas

Hoi.

Nachzulesen in

„§ 101 SGB VI Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.“

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__101.html

Ciao
Garrett

Hallo,

die Entscheidung ist so korrekt.

Normalerweise beziehen die Versicherten bis zum Beginn der Rente noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Grüße
Florian