Befristete Überlassung von Arbeitskräften

hallo,

ich habe ein interessantes stellenangebot gesehen, und da ich mich derzeit nach einem besseren job umsehe, würde ich mich darauf gerne bewerben und dieses gerne wahrnehmen. allerdings ist es von von einer personalmanagement-firma ausgeschrieben unter dem vermerk „**Befristete“ Überlassung von Arbeitskräften". dabei steht aber im weieren Verlauf geschrieben, daß es unbefristet sei. außerdem habe ich mal gehört, wenn man von so einer firma erfolgreich vermittelt wird, d.h. es zu zu einem festen vertrag kommt, müsse man als arbeitnehmer so 500€ bis 3 monatsgehälter berappen. stimmt denn das und wie muß ich jetzt das stellenangebot verstehen??? seltsam, es kommt mir sogar derzeit so vor, daß gerade die interessantesten jobs von solchen firmen angeboten werden und ich weiß nicht so recht, ob ich mich darauf bewerben soll… :wink:)

ich hoffe auf hilfe

gruß
bizzzy**

Hi,

irgendwie scheinst Du eine Menge falsch zu verstehen :wink:

unter dem vermerk "Befristete" Überlassung von
Arbeitskräften".

Das ist lediglich die Bezeichnung der Branche Zeitarbeit= die befristete Überlassung von Arbeitskräften

geschrieben, daß es unbefristet sei.

Das bezieht sich auf die ausgeschriebene Stelle.

gehört, wenn man von so einer firma erfolgreich vermittelt
wird, d.h. es zu zu einem festen vertrag kommt, müsse man als
arbeitnehmer so 500€ bis 3 monatsgehälter berappen. stimmt
denn das und wie muß ich jetzt das stellenangebot verstehen???

Nein, das stimmt nicht, weder der Vertrag mit der Zeitarbeitsarbeitsfirma noch die Übernahme durch das Kundenunternehmen dieser Firma darf für den Arbeitnehmer Kosten verursachen - Wenn es eine Zeitarbeitsfirma ist!
Anders sieht es bei privaten Stellenvermittlern aus, dort wird entweder der Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gefordert oder Bares.

Am einfachsten ist es bei der Firma anzurufen und nachzufragen :smile: Wenn es zum Vertrag kommt Zeit nehmen und genau durch lesen!

Alles Gute!

Cha’kwaina