Befristete und unbefristete arbeitsvertrag

Hallo,angenommen jemand hat einen jahresvertrag jetzt …

… hat der arbeitgeber ihm danach ein unbefristeten vertrag angeboten welcher der arbeitgeber auch schon unterzeichnet hat.Der arbeitnehmer hat dies noch nicht unterschrieben, weil er eine änderung haben wollte, würde aber vom arbeitgeber nicht angenommen.Nun ist der arbeitnehmer bereit den vertrag so wie ursp. anzunehmen.Dann aber hat der arbeitgeber dem arbeitnehmer doch nur wieder ein jahresvertrag angeboten. ist das zulässig, kann der arbeitgeber den vertrag den er bereits unterschrieben hat wieder zurück ziehen? was ist wenn der arbeitnehmer den unbefristeten vertrag jetzt einfach unterschreiben? danke für die hilfe

Hallo,

das Angebot des Arbeitgebers ohne Befristung ist erloschen durch den Änderungswunsch des Arbeitnehmers.

Ob die Befristung überhaupt wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt, da befristen nur unter den Voraussetzungen des § 14 TzBfG geht.

VG
EK