Ist es zulässig wenn jemand innerhalb 2 Jahren drei mal hintereinander einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag erhält und danach statt unbefristet übernommen zu werden einen weiteren, diesmal Objektbezogenen befristeten Arbeitsvertrag bekommt?
Ist es zulässig wenn jemand innerhalb 2 Jahren drei mal
hintereinander einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag
erhält und danach statt unbefristet übernommen zu werden einen
weiteren, diesmal Objektbezogenen befristeten Arbeitsvertrag
bekommt?
natürlich kann das zulässig sein. die 2-jahres-grenze spielt nur bei sachgrundlosen befristungen eine rolle, § 14 II TzBfG. eine befristung kann bei vorliegend eines sachgrundes endlos wiederholt werden.
zuletzt eugh: http://blog.beck.de/2012/01/27/eugh-wiederholte-befr…