Befristeten Arbeitsvertrag vorher kündigen?

Hallo,

Ist es möglich, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu kündigen, beispielsweise weil man ein Studium beginnen möchte? Wenn ja, wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus?

Angenommen, der Vertrag ist nun vorzeitig gekündigt bzw. aufgehoben, und zum offiziellen Start der darauffolgenden Tätigkeit sind noch 1-2 Monate Zeit, MUSS man sich vom Gesetz her für diese Zeit arbeitslos melden?

Gruß

Ist es möglich, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu
kündigen, ?

Prinzipiell JA

Wenn ja, wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus?

Das steht im Vertrag.

Angenommen, der Vertrag ist nun vorzeitig gekündigt bzw.
aufgehoben, und zum offiziellen Start der darauffolgenden
Tätigkeit sind noch 1-2 Monate Zeit, MUSS man sich vom Gesetz
her für diese Zeit arbeitslos melden?

Nein, man muss nicht.
Wäre auch nicht sinnvoll, denn wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt wird er für Leistungen des Arbeitsamtes gesperrt.

Eine Lösung wäre doch, den Vertrag so zu kündigen/aufzulösen dass es keine freie Zwischenzeit gibt, sondern es nahtlos weitergeht.
(Außer man hätte vorher gern noch Urlaub oder so :wink:

Grundsätzlich ersmal nicht!
Hi!

Ist es möglich, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu
kündigen, beispielsweise weil man ein Studium beginnen möchte?

Grundsätzlich nur dann, wenn es vertraglich auch vereinbart ist!
Punkt 3

Wenn ja, wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus?

Wenn es vereinbart ist, sollte es im Vertrag stehen, steht dort zur Frist nichts, siehe hier.

Angenommen, der Vertrag ist nun vorzeitig gekündigt bzw.
aufgehoben, und zum offiziellen Start der darauffolgenden
Tätigkeit sind noch 1-2 Monate Zeit, MUSS man sich vom Gesetz
her für diese Zeit arbeitslos melden?

Man MUSS nicht.

Falsch!

Ist es möglich, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu
kündigen, ?

Prinzipiell JA

Das ist falsch.

Wenn ja, wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus?

Das steht im Vertrag.

Du kennst den Vertrag?
Oder woher nimmst Du die Erkenntnis, dass es dort steht?
(Komme mir jetzt bitte nicht mit dem NachWG!)

Nein, man muss nicht.
Wäre auch nicht sinnvoll, denn wenn der Arbeitnehmer selbst
kündigt wird er für Leistungen des Arbeitsamtes gesperrt.

Ach, es ist sinnlos, dass die Bundesagentur die KV-Beiträge zahlt?

Abgesehen davon ist Deine Behauptung mit der Sperre mal pauschal falsch.

Meine Güte, Leute!

Ist es möglich, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu
kündigen, ?

Prinzipiell JA

Das ist falsch.

Ich habe aufgrund meiner Erfahrung berichtet.
Und da wären selbst meine befristeten Verträge vorzeitig kündbar/auflösbar gewesen.
Man kann ja auch mit dem Chef reden -welcher AG möchte, dass ein Mitarbeiter weiterarbeitet der eigentlich gar nicht mehr da arbeiten will…

Wenn ja, wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus?

Das steht im Vertrag.

Du kennst den Vertrag?
Oder woher nimmst Du die Erkenntnis, dass es dort steht?
(Komme mir jetzt bitte nicht mit dem NachWG!)

Auch hier basiert meine Antwort auf meinen Erfahrungen. In sämtlichen meiner Verträge (auch in Befristeten) stand eine Kündigungsfrist drin.

Nein, man muss nicht.
Wäre auch nicht sinnvoll, denn wenn der Arbeitnehmer selbst
kündigt wird er für Leistungen des Arbeitsamtes gesperrt.

Ach, es ist sinnlos, dass die Bundesagentur die KV-Beiträge
zahlt?

Ach, und wo unterscheidet sich Teil 1 meiner Aussage von deiner an den TE?
Sicher ist es nicht sinnlos weiterhin eine KV zu haben -daran hab ich überhaupt nicht gedacht. (Du vergisst natürlich nie was…)

Abgesehen davon ist Deine Behauptung mit der Sperre mal
pauschal falsch.

Woher weißt du das?
Auf dem Arbeitsamt erzählen die Mitarbeiter einem das eben.
Kann es nicht sein, dass die Behauptung mal pauschal richtig ist -und der Einzelfall aber geprüft und dann eventuell doch bezahlt wird?
Meine Erfahrung ist, dass „das Amt“ erstmal so wenig wie möglich zahlen will und man als „Antragssteller“ alles beweisen, erklären und rechtfertigen muss.

Meine Güte, Leute!

Bist du immer so freundlich?

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Plauderei ist weiter unten

Ich habe aufgrund meiner Erfahrung berichtet.

Und Deine Erfahrungen haben genau WAS mit der rechtlichen Beurteilung zu tun?

Auch hier basiert meine Antwort auf meinen Erfahrungen.

Und Deine Erfahrungen haben genau WAS mit der rechtlichen Beurteilung zu tun?

Ach, und wo unterscheidet sich Teil 1 meiner Aussage von
deiner an den TE?

Nun, ich erzähle keinen Bullshit davon, dass es sinnlos ist, sich arbeitslos zu melden.

Sicher ist es nicht sinnlos weiterhin eine KV zu haben -daran
hab ich überhaupt nicht gedacht.

Es ist nicht so verkehrt, dass man denkt, bevor man in einem Expertenforum einem Menschen, der nach Rat fragt, eine Antwort gibt - vor allem dann, wenn sämtliche Aussagen sachlich falsch sind.

(Du vergisst natürlich nie
was…)

Ich weiß nicht, ob ich hier bei einer Antwort schon mal Dinge vergesse.
Wenn ich darauf dann aufmerksam gemacht würde, täte ich einen Teufel, mich zu beschweren - ich würde mich eher bedanken.

Woher weißt du das?

Nun, ich kenne das SGB III ein wenig, dort vor allem den § 159.

Kann es nicht sein, dass die Behauptung mal pauschal richtig
ist -und der Einzelfall aber geprüft und dann eventuell doch
bezahlt wird?

Es gibt wichtige Gründe, deshalb ist die Behauptung pauschal falsch.

Meine Erfahrung ist, dass „das Amt“ erstmal so wenig wie
möglich zahlen will und man als „Antragssteller“ alles
beweisen, erklären und rechtfertigen muss.

Und Deine Erfahrungen haben genau WAS mit der rechtlichen Beurteilung zu tun?

Bist du immer so freundlich?

Ich war nicht unfreundlich.
Ich habe Dich nur darüber informiert, dass Deine Antwort von vorn bis hinten Bullshit ist.

Dass ich mich darüber aufrege, dass Leute in einem Forum, das den Begriff „Wissen“ im Titel trägt, Unfug verbreiten, musst Du mir schon zugestehen.

Ach, und wo unterscheidet sich Teil 1 meiner Aussage von
deiner an den TE?

Nun, ich erzähle keinen Bullshit davon, dass es sinnlos ist,
sich arbeitslos zu melden.

In Teil eins habe ich (wie auch du) gesagt dass man sich nicht arbeitslos melden muss.

Sicher ist es nicht sinnlos weiterhin eine KV zu haben -daran
hab ich überhaupt nicht gedacht.

Es ist nicht so verkehrt, dass man denkt, bevor man in einem
Expertenforum einem Menschen, der nach Rat fragt, eine Antwort
gibt - vor allem dann, wenn sämtliche Aussagen sachlich falsch
sind.

Natürlich habe ich gedacht -dennoch den Aspekt mit der KV vergessen.
Und es sind nicht sämtliche Aussagen sachlich falsch -da sie ja auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen (jajaja, haben NICHTS mit der rechtlichen Beurteilung zu tun…)

(Du vergisst natürlich nie
was…)

Ich weiß nicht, ob ich hier bei einer Antwort schon mal Dinge
vergesse.
Wenn ich darauf dann aufmerksam gemacht würde, täte ich einen
Teufel, mich zu beschweren - ich würde mich eher bedanken.

Ich wüsste nicht wo ich mich „beschwert“ habe.
Wenn du es so auffassen möchtest -ok.
Ich nehme auch gerne Hinweise an, wenn sich jemand in etwas gut auskennt und mir etwas erzählt was ich nicht -oder falsch- weiss.
Allerdings kommt es gerade bei sowas sehr auf den Ton an und deiner war furchtbar unfreundlich.
Auch Bullshit ist nicht gerade nett…

Woher weißt du das?

Nun, ich kenne das SGB III ein wenig, dort vor allem den § 159.Kann es nicht sein, dass die Behauptung mal pa…

Auch wenn meine Erfahrungen mit der rechtlichen Beurteilung NICHTS zu tun haben, habe ich sie machen müssen und bin deswegen erstmal mißtrauisch (wie Milionen andere auch).

Deshalb verstehe ich es umso weniger, dass du obwohl du nun weißt dass ich aus schlechten Erfahrungen schreibe, immer noch so unfreundlich bist -statt mir nett zu sagen, dass es umgekehrt richtig gewesen wäre und da z.B. das Amt „Bullshit“ gebaut hat mit der Aussage und der Korinthenkackerei.

Das hätte mir dann sogar noch was gebracht und dafür wäre ich dann tatsächlich dankbar gewesen.

Bist du immer so freundlich?

Ich war nicht unfreundlich.

Doch, sehr!

Ich habe Dich nur darüber informiert, dass Deine Antwort von
vorn bis hinten Bullshit ist.

Der Ton macht die Musik…

Dass ich mich darüber aufrege, dass Leute in einem Forum, das
den Begriff „Wissen“ im Titel trägt, Unfug verbreiten, musst
Du mir schon zugestehen.

Ist wohl jedem (auch mir) hier schon so gegangen -aber so hab ich noch niemand nieder gemacht.

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OK anders

Und es sind nicht sämtliche Aussagen sachlich falsch

OK, dann anders: Begründe Deine nach wie vor völlig falschen Aussagen mit Gesetzestexten oder Urteilen!

Das einfach nur Lächerliche ist, dass Du nach wie vor der Meinung bist, Du hättest Recht, obgleich ich Belege geliedert habe, die weder Du noch sonst irgendwer widerlegen kann.

Ich nehme auch gerne Hinweise an, wenn sich jemand in etwas
gut auskennt und mir etwas erzählt was ich nicht -oder falsch-
weiss.
Allerdings kommt es gerade bei sowas sehr auf den Ton an und
deiner war furchtbar unfreundlich.

Na gut, wenn Du das so aufgefasst hast, bitte ich um Entschuldigung.

Auch Bullshit ist nicht gerade nett…

Ersetze es durch Mist, Unfug, Blödsinn, etc.

Das hätte mir dann sogar noch was gebracht und dafür wäre ich
dann tatsächlich dankbar gewesen.

Der Ton macht die Musik…

Du magst mich nicht musizieren hören - DAS wäre eine Beleidigung :smile:

Ich reiche Dir einfach mal die Friedenspfeife in der Hoffnung, dass Du sie annimmst.

Gruß
GUido

Ich reiche Dir einfach mal die Friedenspfeife in der Hoffnung,
dass Du sie annimmst.

Na dann mal her damit ^^

LG

Trashi

P.S: finde ich wirklich gut von dir.

Und damit du nicht denkst du hättest umsonst so viel Herzblut hier reingesteckt…

Entschuldige bitte wenn bei dir ankam

dass ich nach wie vor der Meinung bin, ich hätte Recht,

ganz und gar nicht, hab schon nach deiner ersten Antwort kapiert dass ich nicht Recht habe :wink:
Mir gings wirklich mehr um das „Drumrum“.

Herzliche Grüße
Trashi