Was muss ein Arbeitgeber beachten, wenn er den BEFRISTETEN AV eines Arbeitnehmers bereits VOR Ablauf der Frist in einen UNBEFRISTETEN AV umwandeln möchte?
Muss der Arbeitnehmer gekündigt werden (Änderungskündigung) und direkt mit einem neuen unbefristeten AV ausgestattet werden?
Muss lediglich ein Zusatz zum befristeten AV erstellt werden, in dem beide Parteien schriftlich bestätigen, dass ab sofort ein unbefristeter AV besteht?
Was muss ein Arbeitgeber beachten, wenn er den BEFRISTETEN AV
eines Arbeitnehmers bereits VOR Ablauf der Frist in einen
UNBEFRISTETEN AV umwandeln möchte?
Muss der Arbeitnehmer gekündigt werden
(Änderungskündigung) und direkt mit einem neuen unbefristeten
AV ausgestattet werden?
Nein
Muss lediglich ein Zusatz zum befristeten AV erstellt
werden, in dem beide Parteien schriftlich bestätigen, dass ab
sofort ein unbefristeter AV besteht?
Das wäre die einfachste Möglichkeit.
Nennt sich dann z.B.Änderung/Erweiterung zum Arbeitsvertrag vom xx.xx.2010.
So lange sich beide Parteien einig sind über die Inhalte einer Vertragsänderung, kann man sehr vieles vereinbaren…eben auch diese Entfristung…