Hallo ich habe mal eine Frage zur „automatischen“ Entfristung von Arbeitsverträgen:
Angenommen Mitarbeiter A hat einen befristeten Vertrag vom 05.08.13 bis 31.12.14 erhalten. Dieser wurde ordentlich das erste mal bis 30.06.15 verlängert. Nun soll eine 2. Verlängerung bis 05.08.15 erfolgen, der Mitarbeiter hat aber bis heute nichts schriftliches hierüber vorliegen.
Es besteht noch Resturlaubsanspruch. Jetzt würde Mitarbeiter A vom 22.06.15 bis 03.07.15 Urlaube nehmen (da bereits gebucht). Und dementsprechend einfach am 06.07.15 zur Arbeit erscheinen, da keine „Möglichkeit“ den Vertrag noch zu unterschreiben. Ist das AV dann automatisch entfristet??
Danke