hätte folgende Frage ich war vor einiger Zeit in einem Unternehmen befristet tätig und wurde damals entlassen weil weil die Befristung damals nicht weiter verlängert werden konnte nun habe ich mich nochmals bei der Firma beworben weil ich dachte das es so sei wie es mal war. Das wenn ich einmal in einem Unternehmen befristet tätig gewesen bin ich dann 3 Monate Pause machen müßte und mich dann wieder bewerben könnte. Nun antwortete diese Firma das sie aufrgrund gesetzlicher Vorgaben da ich schon mal bei denen befristet war sie mich nicht nochmals einstellen könnten. Weiß jemand ob das stimmt oder nicht?
Ginge es wieder um eine Befristete Stelle, dann gibt es eine Regelung, dass wenn man 2 (oder waren es 3) MAl hintereinader befristet bei einem Unternehmen beschäftigt war, das Arbeitsverhältnis in ein Unbefristetes umgewandelt werden muß (bzw. du das Recht hast ein unbefristetes einzufordern). Das selbe gilt, wenn du nach 2 (oder 3) Befristungen stillschweigend weiterbeschäftigt wirst (also dir keiner sagt, dass du morgen nicht mehr kommen darfst, weil er das Ende der Befristung verschlafen hat), dann wandelt sich das Arbeitsverhältnis auch zu einem normalen (geht auch ohne separaten Vertrag, den würde ich dann aber doch nach ein paar Monaten einfordern).
Schöne Grüße
Susanne
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Nun antwortete diese Firma das sie aufrgrund
gesetzlicher Vorgaben da ich schon mal bei denen befristet war
sie mich nicht nochmals einstellen könnten.
Das ist für eine Befristung ohne Sachgrund vollkommen korrekt.
TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) (…)
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. (…)