Hallo zusammen,
AN X hat einen über drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag.
Nehmen wir mal an im Arbeitsvertrag steht unter dem § in dem auch die dreijährige Befristung genannt ist (Der Vertrag wird auf eine befristete Zeit von drei Jahren geschlossen) der Satz:
Das Anstellungsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats in dem der MA das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Wie lange läuft der Vertrag nun?
Danke und Gruß
Cora
auch hallo,
ich nehme mal an, in diesem Fall hat die Befristung Vorrang - es sei denn, der 65. Geburtstag läge vor Ablauf der 3 Jahre (wohl nur theoretisch …)
Das ist schon fast ein Standardsatz.
Und hier die Frage:
Wenn das aber mit der Rente mit 67 kommt oder bleibt oder wie auch immer - mit 65 ist man ja voraussichtlich schwer vermittelbar … enden dann Arbeitsverhältnisse trotzdem „automatisch“ zu diesem Zeitpunkt?
Oder hat die veränderte Gesetzeslage Auswirkungen auf so „Standardbedingungen“?
grüssle
werbefuzzi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ichweiß, dass dies nicht gefragt wurde, aber dennoch als Zusatz:
Üblicherweise endet das AV zum Datum der Befristung.
soweit ich weiß, (falls sich das nicht geändert hat) gilt das AV aber dann als stillschweigend verlängert, wenn der AN nach Beendigung des AV weiterhin in den Betrieb geht und Arbeit erbringt. Weißt der AG den AN nicht darauf hin, dass der AV beendet ist und lässt er den AN weiterhin arbeiten, gilt das AV als weitergeführt.
Ob dann die gesetzlichen Fristen für Kündigung etc. gelten, oder die vertraglichen, bin ich mir nicht sicher.
Der Rest ist wie unten bereis gesagt ein Standardsatz für unbefristete AVe.
Marion