Nochmal: pacta sunt…
Richtig heißt es natürlich: „pacta sunt servanda“. Entschuldigung.
Mit diesem Begriff kann man beliebige Suchmaschinen und Online-Enzyklopädien füttern für weitere Details.
Hallo,
okay, das ist mir natürlich klar, dass eine vorzeitige Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeber keine Vorteile bringt.
Das geht nicht um Vorteile für den AG, sondern rein um
Erfüllung.
Wer einen Vertrag unterzeichnet, verpflichtet sich, diesen zu
erfüllen. Wäre es irgendwie anders, könnte man das gesamte
deutsche Vertragsrecht in der Pfeife rauchen.
Aber wie es z.B. wenn xy einen befristeten Vertrag zu einer Zuarbeit hätte.
Es ist vollkommen egal wozu der Vertrag da ist, wenn er unterzeichnet und prinzipiell rechtsgültig ist, so ist er zu erfüllen.
Hier würde es für xy doch schwer sich einzurichten, weil xy nie genau weiß, wie es weitergeht.
xy muss nicht unterzeichnen.
Bei jeder Unterzeichnung bekräftigt xy sein Einverständnis erneut und stellt erneut seine Leistung für den definierten Zeitraum zur Verfügung.
Hätte xy dann einen anderen, unbefristeten Job in Aussicht, wäre dann eine Kündigung gerechtfertigt.
Nein. Bloss weil es einem Vertragspartner auf einmal anders lieber ist, kann er nicht aussteigen.
Also wenn die Befristigung nicht an einem Projekt gebunden wäre.
Der Einwand war nur, weil im Ursprungsposting auch etwas von Projekt stand.
Unabhängig davon sind Verträge zu erfüllen. Auch Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Kreditverträge und Ähnliches.
Das geht halt in beide Richtungen: Mit einem 8-Monats-Vertrag verpflichtet sich der AG, den AN für 8 Monate zu nehmen, selbst wenn er ihn nur noch für 4 Monate braucht. Im Gegenzug ist der AN verpflichtet, 8 Monate zu bleiben selbst wenn es ihm mit 4 Monaten angenehmer wäre.
Der AG sitzt prinzipiell halt nur am längeren Hebel, da er das Geld hat. Der AN könnte ja entweder auf einem unbefristeten Vertrag oder (zur Planungssicherheit) auf Jahresverträgen bestehen. Wenn diese ihm nicht gegeben werden, muss er auch keine Alternative unterzeichnen. Niemand hat AN gezwungen, den nun noch 4 Monate gültigen Vertrag zu unterzeichnen.
Bloß weil man schlecht verhandelt hat, kann man nicht
bestehende Verträge brechen!
Wie gesagt, es besteht die Möglichkeit, so es beide Seiten
wünschen, den Vertrag aufzuheben. Aber wenn der AG auf
Erfüllung besteht, muss AN erfüllen. Und krank feiern bzw.
Schwänzen ist auch nicht, dann kommt ganz schnell ein „venire
contra factum proprium“ zum Tragen und das wird den AN
deutlich teurer zu stehen kommen als das reine Absagen des nun
vorliegenden Angebots.
Um es kurz in Wiki-Sprache zu sagen:
Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kündbar , es sei denn im Vertrag ist die Kündbarkeit während der Laufzeit ausdrücklich vereinbart. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist stets möglich.
Du stellst die Frage, ob ein anderes Arbeitsverhältnis ein
„wichtiger Grund“ sei. Das ist klar zu verneinen. „Wichtige
Gründe“ sind nur solche, welche eine frist lose
Kündigung erfordern.
Wieder Zitüte, diesmal hier her:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…
_Als wichtige Gründe des Arbeitnehmers sind zum Beispiel anerkannt:
a. grobe Arbeitsschutzverletzungen
b. erheblicher Lohnrückstand trotz Zahlungsaufforderung
Schwierigkeiten bereiten hier insbesondere die Beweisführung
des Kündigenden vor Gericht !!! Der Kündigende muss nämlich
die Verfehlungen, soweit sie vom Gekündigten bestritten
werden, beweisen._
D.h. xy müsste vor Gericht ein grobes Fehlverhalten des AG
beweisen , damit eine vorzeitige Kündigung überhaupt
möglich wäre!
Noch mehr Futter, damit Du sehen kannst, was Gerichte akzeptieren:
http://felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_von_Ab…
Gruß,
Michael