Befristeter Arbeitsvertrag,

Hallo,

gibt es einen Anspruch des Arbeitnehmers bis zu einem bestimmten Zeitraum vor Beendigung eines befristeten (Zeit)Arbeitsvertrages zu erfahren, ob das Arbeitsverhältnis beendet oder verlängert wird. Eine Kündigungspflicht seitens des AG besteht z. B. lt. Arbeitsvertrag nicht, sondern der Vertrag (z. B. 1 Jahr) läuft aus.

Was geschieht, wenn der AN noch anteiligen Urlaub zu bekommen hat, d. h. wenn er bspw. noch Anspruch auf 9 Tg. Resturlaub hat. Ergo müsste er doch spätestens 10 Tg. vor Ablauf des Arbeitsvertrages erfahren, ob er diese vor Ablauf des Vertrages nehmen muss oder ob er weiter beschäftigt wird und diesen Urlaub vlt. in das anschließende Beschäftigungsverhältnis mitnehmen kann. Außerdem würde ihm eine gewisse Planungssicherheit (Bewerbung für andere Firmen) verwehrt.

Danke und Grüße
rolli

Hallo,

nein, es gibt keine Mitteilungspflicht über den vertraglichen Automatismus hinaus.

Und Urlaub muss der AN schon beantragen, sonst wird er eben abgegolten.

VG
EK

Danke! owt
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