Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgender Situation:
Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag, und der wird kurz vor dem Auslaufen noch einmal befristet verlängert.
In dem Fall hat mir ein Kollege gesagt, kann der AG nur noch entweder den Vertrag auslaufen lassen oder unbefristet einstellen, nicht noch einmal befristet verlängern. Stimmt das?

Heiko

Hallo Heiko,

meines Wissens kann der AG auch einen zweiten und dritten befristeten Vertrag abschließen. Danach ist dann Schicht damit und eine von den beiden von deinem Kollegen benannten Alternativen tritt dann ein.
Gruß Tommy

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OK, also 1 befristeter Arbeitsvertrag + 3 weitere Befristungen maximal…? Gibts das irgendwo geschrieben? Irgendein Gesetz oder so? Damit ich was in der Hand hab, falls es mal soweit ist… ich bin ja schon bei meiner 2. „Weiterbefristung“ *g*

Gruß
Heiko

Hatten wir gerade erst…
Hi!

Ich bin jetzt aber selbst zu faul zum Suchen!

Schau mal hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/

Im § 14 ist das recht verständlich beschrieben!

Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag, und der wird kurz
vor dem Auslaufen noch einmal befristet verlängert.

Wenn der AG keinen sachlichen Grund hat: Befristung ist möglich bis zu zwei Jahren mit dreimaliger Verlängerung.

Liegt ein sachlicher Grund vor, kann der Arbeitgeber theoretisch bis zur Rente befristete Verträge ausstellen!

Grüße
Guido

meines Wissens kann der AG auch einen zweiten und dritten
befristeten Vertrag abschließen. Danach ist dann Schicht damit
und eine von den beiden von deinem Kollegen benannten
Alternativen tritt dann ein.

Hallo Tommy,

bevor dann die Einstellung wirksam wird, wnadelt der AG seine GmbH in eine GmbH& Co um und somit ist er ein neuer AG und somit beginnt das Spiel von vorn. Das läßt sich beliebig fortführen.

Gruß
Martin