Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo. Ich bin an einer Universitätsbibliothek angestellt und habe einen etwas außergewöhnlichen Arbeitsvertrag. Zum einen habe ich eine halbe unbefristete, zum anderen eine halbe befristete Stelle in zwei unterschiedlichen Bibliotheken. Es gibt jedoch nur einen Vertrag, indem auch steht, daß die eine Hälfte der Stelle nur bis zum… befristet ist und ich ab dann wieder nur die andere unbefristete halbe Stelle habe. Den befristeten Vertrag bekam ich anfangs für ein dreiviertel Jahr, danach wurde er verlängert um weitere vier Jahre.Ende des Jahres läuft dieser aus. Nun meine Frage, kann man mich , wenn ich vierdreiviertel Jahre diese Stelle innehatte nun einfach nicht mehr weiterbeschäftigen oder gibt es da eine zeitliche Begrenzung, ich habe nämlich mal gehört, daß wer einen für vier Jahre befristeten Vertrag bekommt, Recht auf Weiterbeschäftigung hat. Kann mich da jemand aufklären, am besten so, daß es auch ein Rechtslaie wie ich verstehen kann? Freu mich über Antworten

Diese Frage kann Dir kaum jemand sofort beantworten. Grundsätzlich richtet sich die Befriistungsmöglichkeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, hier § 14. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Sachgrundbefristung handelt und diese läuft aus. Etwas anderes gilt, wenn für Dich der Traifvertrag Anwendung findet. In diesen müsstest Du aber hineinschauen. Ich gehe davon aus, dass es bei Euch eine Personalvertrung (wie Betriebsrat) gibt. Bitte dahin wenden.

Gruß, der Lastkutscher

Sollte eine Befristung OHNE Sachgrund vorliegen, so ist eine Befristung von maximal zwei Jahren möglich. Liegt ein Sachgrund vor, so kann eine solche Befristung auf vie Jahre durchaus einwandfrei sein. Eine Beurteilung des Sachverhaltes ist allerdings nicht möglich, da zu wenig Informationen vorliegen. Ein Sachgrund könnte zum Beispiel vorliegen, wenn nach Ablauf der vier Jahre beide Bibliotheken zusammengelegt werden und dann das ‚doppelte‘ Personal nicht notwendig ist.

Hallo,
dass ist ja interessant und nicht ein unbedingt
gewöhnliches Arbeitsverhältnis.
Also erstmal vorausgeschickt, jeder Arbeitsvertrag ist
kündbar. Jeder gekündigte Arbeitsvertrag ist über ein
Arbeitsgericht anfechtbar.
Außer:
a) ein befristetet Arbeitsvertrag bis zum Datum
00.00.0000
Eine Weiterbeschäftigung tritt nur dann ein, wenn sie
ihnen automatisch mitgeteilt wird bzw. eine
Änderungskündigung vorgenommen wird, in der eine neue
Probezeit vereinbart wird bzw. eine bindende
Weiterbeschäftigung auf xyz Jahre im Arbeitsvertrag
dann festgeschrieben ist.
b) sie sich noch in der Probezeit befinden und ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden können
c) die wirtschaftliche Lage des Unternehmens keinen
Spielraum mehr zur Weiterbeschäftigung bietet.
d) sie Mist gebaut haben und dem Unternehmen dadurch
wirtschaftlicher Schaden entstanden ist bzw. den Ruf
ruiniert haben, sind sie sofort kündbar.

Doch gehe ich davon aus, dass sie nun schon 4 3/4 Jahre
im Unternehmen sind und bestimmt einen guten Draht zu
ihrem Vorgesetzten haben, dann sprechen sie doch mal
ihre Bedenken aus und fragen wie es mit einer
Weiterbeschäftigung aussieht.
Wenn die Bibliothek durch öffentlich Gelder gefördert
wird, gibt es immer Möglichkeiten sie
weiterzubeschäftigen., außer diese Gelder werden
eingestellt und nun muss die Bibliothek alleine
wirtschaften, dann verändert sich die Situation.
Ich empfehle hier ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten.

Viel viel Glück
MK

Hallo. Ich bin an einer Universitätsbibliothek

angestellt und

habe einen etwas außergewöhnlichen Arbeitsvertrag. Zum

einen

habe ich eine halbe unbefristete, zum anderen eine

halbe

befristete Stelle in zwei unterschiedlichen

Bibliotheken. Es

gibt jedoch nur einen Vertrag, indem auch steht, daß

die eine

Hälfte der Stelle nur bis zum… befristet ist und ich

ab dann

wieder nur die andere unbefristete halbe Stelle habe.

Den

befristeten Vertrag bekam ich anfangs für ein

dreiviertel

Jahr, danach wurde er verlängert um weitere vier

Jahre.Ende

des Jahres läuft dieser aus. Nun meine Frage, kann man

mich ,

wenn ich vierdreiviertel Jahre diese Stelle innehatte

nun

einfach nicht mehr weiterbeschäftigen oder gibt es da

eine

zeitliche Begrenzung, ich habe nämlich mal gehört, daß

wer

einen für vier Jahre befristeten Vertrag bekommt,

Recht auf

Weiterbeschäftigung hat. Kann mich da jemand

aufklären, am

besten so, daß es auch ein Rechtslaie wie ich

verstehen kann?

Freu mich über Antworten

Hallo, erstmal danke für die fixe Antwort. Falls ich es richtig verstehe, liegt kein Sachgrund vor. Diese befristete Stelle ist die Leitung einer kleinen Bibliothek, zusammen mit einer stud. Hilfskraft. Die halbe Stelle gab es schon lange vor meiner Zeit dort und wird es auch danach geben. Es ist jedoch offiziell eine Stelle für einen Diplombibliothekar und ein solcher bin ich nicht. Werde auch nur als Bibliotheksangestellter bezahlt, nur für diese halbe Stelle bekomme ich noch extra eine Zulage. Das heißt also ich habe eine auf 4 Jahre befristete Stelle ohne Sachgrund. Sollte ich das mit dem Sachgrund falsch verstanden haben, würde ich mich über Aufklärung freuen, Gruß Transmet

Hallo Lastkutscher, danke für die schnelle Antwort. Einen Sachgrund schließe ich, ohne dafür die genaue Definition zu kennen, aus, diese halbe befristete Stelle ist die Leitung einer kleinen Bibliothek, die frei wurde, da meine Vorgängerin eine Vollzeitstelle in einer anderen Bibliothek angenommen hat. Es gab keinen anderen Grund diese Stelle zu schaffen, als den, die Bibliothek wieder zu besetzen. Eigentlich ist es jedoch eine Stelle für einen Diplombibliothekar und ein solcher bin ich nicht. Ich werde auch wie ein Bibliotheksangestellter bezahlt, nur für die halbe Bibliothekarsstelle bekomme ich noch eine Zulage. Vielleicht ist meine Frage nun einfacher zu beantworten, ansonsten werde ich wohl doch mal den Personalrat aufsuchen müssen. Mit bestem Gruß, Transmet

Hallo,

gesetzlich! ist es so geregelt, dass der Ag maximal 2 Jahre befristen darf. Innerhalb dieser 2 Jahre darf auch nur 3 mal verlängert werden:

z.B.2x halbes Jahr und 1x ganzes Jahr oder umgekehrt.

Nach 2 Jahren geht das befristete Arbeitsverhältnis, sofern nicht gekündigt wird oder der Vertrag einfach ausläuft, AUTOMATISCH in die Unbefristung rein.

Du bist quasi fest angestellt! =)
MfG

Richtig verstanden hast du es schon. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob es doch einen versteckten Sachgrund in diesem Fall gibt. Ggf. sollte hier der Personalrat befragt werden.