Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

ich hab mal eine kleine Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Ich hab den Job gewechselt und auf meinem neuen Arbeitvertrag steht drauf, dass er befristet bis zur Beendigung des 65 Lebensjahres ist. Ich bin 31 Jahre alt.
Wieso macht man so etwas? Ist sowas zulässig?

Viele Grüße
T

Hallo „tobe77“,
das mit der Altersangabe ist so gemeint, dass, wenn Du 64 Jahre alt „gewesen wärst“, der Vertrag leider nur noch bis zu Deinem 65. Geburtstag weiter verlängert werden kann! Du bist aber erst 31 Jahre - also mußt Du Dir das so vorstellen, dass Du bis zu diesem Alter (65) immer wieder „verlängert“ werden kannst!
Nur muß ich jedoch noch bemerken, dass in Deinem Arbeitsvertrag eine genaue Zeitangabe vermerkt sein muß (Beispiel: Ihr Arbeitsverhältnis/Vertrag wird für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten festgelegt!")
Sollte dieses nicht in Deinem Vertrag ersichtlich sein so mußt Du Deinen Arbeitsgeber darauf hinweisen nund darauf bestehen, dass eine „feste Zeitangabe“ vermerkt werden muß!
Sollte Dein Arbeitsgeber in dieser Hinsicht kein Einsehen haben so hilft nur eines: Der Gang zu einem Anwalt (Arbeitrecht) und dieser setzt ein Schreiben an diesen Arbeitsgeber auf! Zumeist lenken die Arbeitsgeber daraufhin ein und „befristen“ den Arbeitsvertrag dann auch richtig!
Ich kann Dir nur aus der Erfahrung/Praxis schreiben da in unserer Firma schon das eine und andere Problem (speziell mit Leihfirmen) aufgetreten ist - zum Glück haben wir einen recht aktiven Betriebsrat und der hat speziell ein Auge auf soetwas - auch bei Leiharbeitern!!!
Versuch, was ich Dir mitteilte - es kann auf keinen Fall schaden und Du wirst sehen, dass Du zu Deinem Recht kommst!

Viele liebe Grüße aus Aachen

P.S. Aber wenn Du mal das Problem bei Google eingibst, wirst Du auf die Seiten geleitet, auf denen auch die Gesetzesbezeichnungen hierfür zu lesen sind!
LG
Detlef

Vielen Dank erstmal für deine Antwort

Das ist zulässig und bedeutet, dass man mit Erreichung des normalen Rentenalters - jetzt 67 - aus dem Arbeitsleben ausscheidet.

Hey Tobe77,

leider alles rechtens…:

Erreichen einer Altersgrenze
Grundsätzlich brauch AG für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses immer einen sachlichen Grund (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Welche Gründe hierbei im Einzelnen infrage kommen, ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich geregelt. Einige weitere Gründe hat die Rechtsprechung entwickelt.

Wichtig: AG kann über einen beliebig langen Zeitraum beliebig viele befristete Arbeitsverhältnisse (hintereinander) mit einem Arbeitnehmer abschließen – vorausgesetzt, Sie haben für jeden einzelnen Vertrag einen sachlichen Befristungsgrund.

Zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur und einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung darf AG das Arbeitsverhältnis Ihres Mitarbeiters auch auf das Erreichen eines Alters befristen, in dem er durch den Bezug eines Altersruhegeldes wirtschaftlich abgesichert ist (BAG, 19. 11. 2003, 7 AZR 296/03, NZA 2004, 1336). Momentan liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren (vgl. § 41 SGB VI); das Rentenalter wird nun aber schrittweise auf 67 angehoben.

Gruß Anja

Hallo,

ich hab mal eine kleine Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Ich
hab den Job gewechselt und auf meinem neuen Arbeitvertrag
steht drauf, dass er befristet bis zur Beendigung des 65
Lebensjahres ist. Ich bin 31 Jahre alt.
Wieso macht man so etwas? Ist sowas zulässig?

Viele Grüße

Hallo tobe 77
Ich bin zwar nicht der Experte was befristete Arbeitsverträge anbelangt, aber ich bin der Meinung, dass der Vertrag mit dem 65 Lebensjahr endet, weil du dann in Rente gehst.

Hi

Keine Ahnung ob so etwas zulässig ist. Ich würde einfach mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen.

Grüsse Grenn