Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,
angenommen, man ist seit 3 Jahren bei einem Konzern beschäftigt, der erste Arbeitsvertrag über 2 Jahre wurde 2x jeweils um ein halbes Jahr befristet verlängert.
Nun müsste eigentlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag aufgesetzt werden oder das Arbeitsverhältnis wird nicht verlängert. Da aufgrund der „aktuellen Geschäftssituation“ keine unbefristeten Arbeitsverträge ausgestellt werden, wird der Vertrag nicht verlängert. Ein Nachfolger wird schon gesucht … (welcher natürlich wieder nur befristet eingestellt wird). Ist diese Vorgehnsweise so korrekt? Wäre es nicht so, dass diese Stelle für 2 Jahre gesperrt werden müsste.
Danke für eure Antworten!

Richtig, § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Aber Achtung: gab es eine Sachgrundbefristung, so kann nach grund befristet werden, fast egal wie oft.

Danke für die Antwort!

Es gibt eine Sachgrundbefristung (besondere Projekte), die aber nicht zutrifft (es wird das anfallende Tagesgeschäft bearbeitet, Projektarbeit nimmt nur einen minimalen Bruchteil ein).

Kann diese Stelle wieder nachbesetzt werden?

Der Einsatz kann nur im Rahmen der Befristung erfolgen, anderweitige Tätigkeit kann zum unbefristeten AV führen. Dringend RA einschalten.