angenommen, jemand hat bei einer Firma als ferienarbeiter gejobbt (1 monat), 4 jahre später als Praktikant/ Diplomand über eine Dauer von 8 monaten (Vertrag wurde 2 x verlängert). direkt an das Praktikum folgte der Arbeitsvertrag auf ein jahr befristet.
befristung erfolgte ohne grund.
könnte man da nochmal einen befristeten vertrag über 1 jahr bekommen?
oder wäre der dann automatisch unbefristet?
d.h. zählen praktikaverträge und zeitraum der praktika mit in die 2 jahresregelung bzw. max. 3 mal verlängern regel?
wenn der einjährige Arbeitsvertrag in 2001 oder später geschlossen wurde, ist die Befristung ohne Sachgrund unwirksam, da schon einmal eine Anstellung (für einen Monat) vorgelegen hat und damit keine Neueinstellung vorliegt (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
Der Arbeitgeber könnte sich aber auf eine Befristung mit Sachgrund berufen, vorausgesetzt, er hat einen solchen (z.B. eine Mutter, die sich während des einen Jahres in Elternzeit befand und die auf Deinen Arbeitsplatz versetzbar war). Dauert die Elternzeit noch ein Jahr, könnte er verlängern.
In jedem Falle ist binnen drei Wochen nach Ende des Jahresvertrages (auch wenn er verlängert wird) das Fehlen einer Befristungsmöglichkeit (ohne Sachgrund unzulässig und Sachgrund nicht vorhanden) vor Gericht anzugreifen.
Grüße
ek
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