Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Befristung eines Arbeitsverhältnisses.
Wie oft darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag aufs Auge drücken, wenn ein sachlicher Grund vorliegt?
(in diesem Fall Vertretung für Mutterschutz)
Leider Gottes finde ich nur Infos, wie oft das wirksam ist OHNE sachlichen Grund 
Vielen Dank schonmal für meine evt. baldige Erleuchtung 
lG