Befristeter Arbeitsvertrag

ich hab da mal eine frage:

ein arbeitgeber hat seinem arbeitnehmer einen ohne begründung auf 1 jahr befristeten arbeitsvertrag gegeben. dieser wurde im folgejahr ohne begründung um ein jahr verlängert und dann im nächsten jahr ohne begründung um 2 jahre verlängert (ende juli 2007). jetzt ist der arbeitnehmer im jahr 2006 schwanger geworden und geht im dezember 2006 in mutterschutz. hat der arbeitnehmer schon einen anspruch auf festanstellung und auf wiedereinstellung nach 3 jahren erziehungsurlaub?

FAQ
Hi!

FAQ:2008

LG
Guido

Hallo

Eigentlich können wir das Forum bald einstellen, denn 50% der Antworten beginnen inzwischen mit „FAQ“ und enden mit einer Zahl… :frowning:

Marc, ich antworte einfach mal auf die altmodische Art, ok?

Der befristete Arbeitsvertrag läuft auch bei einer Schwangerschaft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Voraussetzung hierfür ist die Wirksamkeit dre letzten Befristungsvereinbarung. Soweit die letzte Befristung zulässig im Sinne des http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR19661000… war, kann man das Ende des AV nicht verhindern. Falls sich jedoch die geringsten Zweifel an der Wirksamkeit der letzten Befristung ergeben, ist bis spätestens 3 Wochen nach vereinbartem Befristungsende eine enntsprechende Feststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Dann wird der Sachverhalt dort entschieden. Und das dort entschiedene Urteil wird nach Rechtskraft dem AN die Frage beantworten, ob ein Weiterbeschäftigungsanspruch (nicht Wiedereinstellung) nach Ablauf der Elternzeit besteht.

Gruß,
LeoLo

off topic
Huhu!

Eigentlich können wir das Forum bald einstellen, denn 50% der
Antworten beginnen inzwischen mit „FAQ“ und enden mit einer
Zahl… :frowning:

Gelle? Haben wir doch gut ausgewählt, als wir uns vornahmen, die HÄUFIG gestellten Fragen dort aufzugreifen, oder? :wink:

Außerdem bleiben noch 50%, wo man sich austoben kann *g*

LG
Guido