NAbend alle zusammen,
bei uns kam neulich folgende Diskussion auf den Tisch:
Ein Arbeitsvertrag darf ohne besondere Gründe bis zu zwei Jahren befristet sein, jedoch nicht, wenn der AN schon mal bei dem AG beschäftigt war.
Nun die Frage: Wenn jemand bei AG „FIRMA“ beschäftigt war, dann für drei Jahre was anderes gemacht hat und nun wieder zu „FIRMA“ zurückgeht, ist ein befristeter Vertrag dann wirklich befristet, oder wird er automatisch zu einem unbefristeten Vertrag?
Bin auf Eure Antworten gespannt
LG
Kat
Hallo kat,
Wenn jemand bei AG „FIRMA“ beschäftigt war,
dann für drei Jahre was anderes gemacht hat und nun wieder zu
„FIRMA“ zurückgeht, ist ein befristeter Vertrag dann wirklich
befristet, oder wird er automatisch zu einem unbefristeten
Vertrag?
Er wird zu einem unbefristeten Vertrag, insofern er nicht mit Sachgrund abgeschlossen wird (für diese Befristungen gilt das nämlich nicht).
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
und
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__16.html
MfG
Hallo Xolophos,
so dachte ich mir das nämlich auch… wollte nur nochmal sicher gehen.
Aber noch ne Frage:
Er wird zu einem unbefristeten Vertrag, insofern er nicht mit
Sachgrund abgeschlossen wird (für diese Befristungen gilt das
nämlich nicht).
Muss der Sachgrund im Arbeitsvertrag drinstehen oder sonstwie bekannt gegeben werden? (Dem AN mein ich)
LG
Kat
Hallo
Muss der Sachgrund im Arbeitsvertrag drinstehen oder sonstwie
bekannt gegeben werden? (Dem AN mein ich)
Nein, erst im Falle einer Klage, vor Gericht.
Gruß,
LeoLo
Mal weiter gesponnen…
Angenommen dieser AV ist befristet auf zwei Jahre (mal abgesehen davon ob die befristung nun rechtlich i.O. wäre oder nicht) und eine ArbeitnehmerIN würd innerhalb dieser Zeit schwanger - ist die dann nach ende der Frist den Job los?
Gilt eine evtl. eintretende Schwangerschaft als sachlicher Grund?
Wie sieht es aus wenn der AV zu unrecht befristet ist?
Oh mann… Fragen über Fragen…
LG
Kat
Hallo
Angenommen dieser AV ist befristet auf zwei Jahre (mal
abgesehen davon ob die befristung nun rechtlich i.O. wäre oder
nicht) und eine ArbeitnehmerIN würd innerhalb dieser Zeit
schwanger - ist die dann nach ende der Frist den Job los?
Der AV endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts.
Gilt eine evtl. eintretende Schwangerschaft als sachlicher
Grund?
Wie meinen? Da komme ich nicht mit. Eine während der Befristung eintretende Schwangerschaft kann doch nicht der Sachgrund für die Befristungsabrede sein…??? Oder meinst du, ob die Schwangerschaft einer Angestellten der Sachgrund für die befristete Neueinstellung eines anderen AN sein kann? Das wäre zumindest möglich.
Oder meinst du, daß der AG nur befristet einstellt, weil die eingestellte AN schwanger sein könnte? Das wäre kein sachlich zulässiger Grund. Dieser befristete AV dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam sein, egal ob zeit- oder sachbefristet.
Wie sieht es aus wenn der AV zu unrecht befristet ist?
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html
Sofern die Uniwrksamkeit der Befristung fristgerecht (binnen 3 Wochen ab Befristungsende) gerichtlich eingeklagt wird, besteht das AV weiter fort, nur eben unbefristet.
Gruß,
LeoLo
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Hi LeoLo
Gilt eine evtl. eintretende Schwangerschaft als sachlicher
Grund?
Wie meinen? Da komme ich nicht mit. Eine während der
Befristung eintretende Schwangerschaft kann doch nicht der
Sachgrund für die Befristungsabrede sein…???
Ja, genau, so meinte ich das: es könnte ja jemand einfallen, dass die Frau in den nächsten zwei Jahren schwanger werden könnte, und daher macht man dann gleich einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag.
Oder meinst du,
ob die Schwangerschaft einer Angestellten der Sachgrund für
die befristete Neueinstellung eines anderen AN sein kann? Das
wäre zumindest möglich.
das war klar.
lg
Kat
Hi,
Ja, genau, so meinte ich das: es könnte ja jemand einfallen,
dass die Frau in den nächsten zwei Jahren schwanger werden
könnte, und daher macht man dann gleich einen auf zwei
Jahre befristeten Vertrag.
Na ja, das ist aber nicht unzulässig. Es ist mittlerweile üblich in vielen Firmen grundsätzlich erst mal nur befristete Verträge zu machen. Und das betrifft dann auch die Männer. Ansonsten könnte man ja jedem AG unterstellen, dass er Frauen im gebährfähigen Alter nur wegen evtl. Schwangerschaft befristet einstellt.
MfG
P.S. HTML funktioniert hier mit den spitzen >> Klammern 
DANK (und etwas OT)
Servus!
erstmal Danke an Euch zwei für die ausführliche Beantwortung meiner Frage.
Ansonsten könnte man ja jedem AG unterstellen,
dass er Frauen im gebährfähigen Alter nur wegen evtl.
Schwangerschaft befristet einstellt.
naja… dat würd bei DEM (natürl rein fiktiven) AG glaub ich, auch keinen wundern…
aber lassen wir das…
P.S. HTML funktioniert hier mit den spitzen >> Klammern 
Danke für den Tipp… 
das kommt davon, wenn man sich in zuvielen Foren rumtreibt… *ggg*
Danke nochmal!
LG
Kat