hallo liebe wissenden,
ich hab da mal ne frage:
eine person hat einen befristeten arbeitsvertrag für 2 jahre bekommen, dann wurde dir firma verkauft, es folgt ein weiterer befristeter vertrag über 17 monate.
ist das rechtens? hängt die weitere befristung damit zusammen daß die firma übernommen wurde?
bin auf die antworten gespannt
gruß, juli
Eine Befristung ist nur möglich, wenn der AN vorher nicht schon einmal bei dem AG gearbeitet hat. Dann ist kann die Befistung 2x verlängert werden, insgesamt 2 Jahre.
ISt die Firma von einer anderen übernommen worden liegt ein Betriebs-übergang vor. Der neue AG übernimmt die Arbeitsverhältnisse, wie sie mit dem alten AG bestanden sofern der AN zustimmt. Hier wäre somit meiner Ansicht nach kein neue AG gegeben, da er in das vorherige Rechtsverhältnis eingetreten ist. Damit wäre die Befristung ungültig.
Hat für den AN aber keine Nachteile, da dass nur heisst, das ein unbefristetes Arbeisverhältnis besteht.
gruss viper
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Hallo,
eine person hat einen befristeten arbeitsvertrag für 2 jahre
bekommen, dann wurde dir firma verkauft,
Innerhalb der 2 Jahre?
es folgt ein weiterer
befristeter vertrag über 17 monate.
Mit oder ohne Sachgrund?
hängt die weitere befristung damit zusammen
daß die firma übernommen wurde?
Kann man aus der Ferne nicht sagen. Es sollte doch der AN wissen, warum er befristet wurde.
Wie würde denn eine [fiktive] zeitliche Reihenfolge aussehen?
-
- [2-Jahres-?]Vertrag von … bis …?
- Datum Betriebsübergang?
-
- befristeter Vertrag von … bis …? Mit oder ohne Sachgrund?
MfG
Falsch
Eine Befristung ist nur möglich, wenn der AN vorher nicht
schon einmal bei dem AG gearbeitet hat.
Das ist pauschal falsch.
Dann ist kann die
Befistung 2x verlängert werden, insgesamt 2 Jahre.
Das ist pauschal falsch
ISt die Firma von einer anderen übernommen worden liegt ein
Betriebs-übergang vor.
Das ist pauschal falsch
Hier wäre somit meiner Ansicht nach kein neue
AG gegeben,
Und das ist generell falsch.
Kopfschüttelnder Gruß
Guido
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Hallo,
eine person hat einen befristeten arbeitsvertrag für 2 jahre
bekommen, dann wurde dir firma verkauft,
Innerhalb der 2 Jahre?
erster vertrag galt bis 31.12.07, fusion fand am 01.01.08 statt
es folgt ein weiterer
befristeter vertrag über 17 monate.
Mit oder ohne Sachgrund?
kann man aus dem vertrag nicht richtig ersehen, woran erkennt man das?
hängt die weitere befristung damit zusammen
daß die firma übernommen wurde?
im prinzip ja, es sollten keine neueinstellungen mehr stattfinden (dafür gibt es keine betriebsbedingten kündigungen)
Kann man aus der Ferne nicht sagen. Es sollte doch der AN
wissen, warum er befristet wurde.
Wie würde denn eine [fiktive] zeitliche Reihenfolge aussehen?
-
- [2-Jahres-?]Vertrag von … bis …?
- Datum Betriebsübergang?
-
- befristeter Vertrag von … bis …? Mit oder ohne
Sachgrund?
MfG
Hallo euch allen,
Eine Befristung ist nur möglich, wenn der AN vorher nicht
schon einmal bei dem AG gearbeitet hat.
Das ist pauschal falsch.
Nicht unbedingt: Es ist dann nicht zulässig, (beim sachl. Grund, das betrieblicher Mehrbedarf), wenn mit dem AG bereit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Dann ist kann die
Befistung 2x verlängert werden, insgesamt 2 Jahre.
Das ist pauschal falsch
Dann gib doch mal Infos, was richtig ist, damit es die Fragenden hier auch verstehen.
Die Aussage ist teilweise gültig in Bezug auf einem befristeten Vertrag, ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Befristung insgesamt 2 Jahre, höchstens dreimalige Verlängerung
ISt die Firma von einer anderen übernommen worden liegt ein
Betriebs-übergang vor.
Das ist pauschal falsch
hier fehlen wohl noch nähere Infos. Allerdings ist vorstellbar, dass der neue AG in die Rechte und Pflichten des alten Unternehmens eingetreten ist.
Hier wäre somit meiner Ansicht nach kein neue
AG gegeben,
Und das ist generell falsch.
Kopfschüttelnder Gruß
Guido
Ich will hier nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen, allerdings finde ich Aussagen wie, das ist generell falsch und das ist pauschal falsch als zu einfach um den Fragenden die natürlich nur angenommenen Szenarien deutlicher zu machen.
Viele Grüße
Yvonne
off topic: Pauschale absolute Behauptungen
Hi!
Das ist pauschal falsch.
Nicht unbedingt: Es ist dann nicht zulässig, (beim sachl.
Grund, das betrieblicher Mehrbedarf), wenn mit dem AG bereit
ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden
hat.
Du kennst die Bedeutung des Begriffs „pauschal“? 
Genau um diese Differenzierung ging es mir - undifferenziert (also pauschal) war die Aussage falsch.
Dann gib doch mal Infos, was richtig ist, damit es die
Fragenden hier auch verstehen.
Xolophos ist doch dabei - warum zwei identische Teilthreads starten?
Das ist pauschal falsch
hier fehlen wohl noch nähere Infos. Allerdings ist
vorstellbar, dass der neue AG in die Rechte und Pflichten des
alten Unternehmens eingetreten ist.
Es ist m.M. sogar wahrscheinlich - aber nun mal nicht sicher.
Ich will hier nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen,
allerdings finde ich Aussagen wie, das ist generell falsch und
das ist pauschal falsch als zu einfach um den Fragenden die
natürlich nur angenommenen Szenarien deutlicher zu machen.
Es ist völlig ok, dass Du nachhakst.
Wie gesagt, xolophos hat schon die Antwort mit den wichtigen Fragen begonnen - da wäre es unsinnig, nochmal in die gleiche Kerbe zu schlagen.
MIR ging es nur darum, in einem Expertenforum eine sachlich falsche Antwort als solche zu kennzeichnen.
Deshalb schrieb ich auch
Das ist _pauschal_ falsch
und nicht nur
Das ist falsch.
Denn die Antwort könnte ja zum Teil durchaus richtig sein *g*
LG
Guido
Kleine Nachfrage
Hi nochmal,
Nicht unbedingt: Es ist dann nicht zulässig, (beim sachl.
Grund, das betrieblicher Mehrbedarf), wenn mit dem AG bereit
ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden
hat.
Weil ich es vorhin „anders“ gelesen habe - zur Sicherheit:
Meinst Du, dass eine Sachbefristung nicht zulässig wäre, wenn zuvor ein befristetes oder unbefristetes AV bestanden hat?
Dann wäre das falsch, denn in § 14, Abs. 2 Satz 2 TzBfG wird mit der Einschränkung Bezug genommen auf SATZ 1, nicht auf ABSATZ 1.
LG
Guido
MOD: Auf Wunsch des Users Rechtschreibfehler beseitigt
Mit oder ohne Sachgrund?
kann man aus dem vertrag nicht richtig ersehen, woran erkennt
man das?
Dann steht da z.B. dass der Vertrag nach Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 Abs. 1 befristet wird oder das ein AN z.B. zur Vertretung von Koll. XYZ eingestellt wird … oder so ähnlich.
Die zulässigen Sachgründe findet man hier http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html im Absatz 1.
Hallo,
nur ganz kurz, da gerade nicht viel Zeit.
Hi!
Das ist pauschal falsch.
Nicht unbedingt: Es ist dann nicht zulässig, (beim sachl.
Grund, das betrieblicher Mehrbedarf), wenn mit dem AG bereit
ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden
hat.
Du kennst die Bedeutung des Begriffs „pauschal“? 
Genau um diese Differenzierung ging es mir - undifferenziert
(also pauschal) war die Aussage falsch.
Wie Du vielleicht weißt, sind wir Frauen wahre Meister im Umgang mit dem Begriff pauschal…
Dann gib doch mal Infos, was richtig ist, damit es die
Fragenden hier auch verstehen.
Xolophos ist doch dabei - warum zwei identische Teilthreads
starten?
Xolophos hat erst zeitlich weit nach unseren Postings da was zu geschrieben.
Das ist pauschal falsch
hier fehlen wohl noch nähere Infos. Allerdings ist
vorstellbar, dass der neue AG in die Rechte und Pflichten des
alten Unternehmens eingetreten ist.
Es ist m.M. sogar wahrscheinlich - aber nun mal nicht sicher.
Rein grundsätzlich habe ich ja auch geschrieben, dass mehr Infos nötig wären.
Ich will hier nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen,
allerdings finde ich Aussagen wie, das ist generell falsch und
das ist pauschal falsch als zu einfach um den Fragenden die
natürlich nur angenommenen Szenarien deutlicher zu machen.
Es ist völlig ok, dass Du nachhakst.
Wie gesagt, xolophos hat schon die Antwort mit den wichtigen
Fragen begonnen - da wäre es unsinnig, nochmal in die gleiche
Kerbe zu schlagen.
s.o. „smile“
MIR ging es nur darum, in einem Expertenforum eine sachlich
falsche Antwort als solche zu kennzeichnen.
Deshalb schrieb ich auch
Das ist _pauschal_ falsch
und nicht nur
Das ist falsch.
Denn die Antwort könnte ja zum Teil durchaus richtig sein *g*
Die Frage ist ja, differenzieren alle so wie Du, der ja weiß, was er damit ausdrücken will.
Auch LG
Yvonne
LG
Guido
Nachtrag
Hallo,
nur ganz kurz, da gerade nicht viel Zeit.
Hi!
Das ist pauschal falsch.
Nicht unbedingt: Es ist dann nicht zulässig, (beim sachl.
Grund, das betrieblicher Mehrbedarf), wenn mit dem AG bereit
ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden
hat.
Du kennst die Bedeutung des Begriffs „pauschal“? 
Genau um diese Differenzierung ging es mir - undifferenziert
(also pauschal) war die Aussage falsch.
Wie Du vielleicht weißt, sind wir Frauen wahre Meister im
Umgang mit dem Begriff pauschal…
Dann gib doch mal Infos, was richtig ist, damit es die
Fragenden hier auch verstehen.
Xolophos ist doch dabei - warum zwei identische Teilthreads
starten?
Xolophos hat erst zeitlich weit nach unseren Postings da was
zu geschrieben.
Vorher hatte er nur nachgefragt - und was ist falsch daran, 2 Antwortende zu haben, könnte je nach Thema das Spektrum erweitern. Nur
Gruß
Yvonne
Hi!
Rein grundsätzlich habe ich ja auch geschrieben, dass mehr
Infos nötig wären.
Eben!
Xolophos (übrigens SIE - nicht ER) hat notwendige Fragen gefragt, damit man die Frage beantworten kann.
Man hätte jetzt hier einen 28-seitige Ausfertigung über das Thema Befristungen und BGB 613a schreiben können, damit alle Eventualitäten abgedeckt sind, und die Antwort korrekt ist.
Da finde ich es sinnvoller abzuwarten, dass der UP-Verfasser auf Rückfragen antwortet und die Antwortmöglichkeit einschränkt…
Das ist aber nur meine Meinung und deshalb nicht wirklich maßgebend.
Die Frage ist ja, differenzieren alle so wie Du, der ja weiß,
was er damit ausdrücken will.
Naja - Differenzierungen sind hier nun mal extrem wichtig, da es nun mal auf kleine Details ankommt.
Wenn man also mit seinem gefährlichen Halbwissen glänzt, muss man hier damit leben, dass selbiges kritisiert wird.
LG
Guido
Muss nicht erwähnt werden
Hi!
Vielleicht hättest Du erwähnen sollen, dass die Erwähnung der Sachbefristung nicht zwingend im Vertrag stehenmuss 
LG
Guido
Hallo,
Hi!
Rein grundsätzlich habe ich ja auch geschrieben, dass mehr
Infos nötig wären.
Eben!
Xolophos (übrigens SIE - nicht ER)
ER - steht für mich als: der User (ich unterscheide das nicht so extrem)
hat notwendige Fragen
gefragt, damit man die Frage beantworten kann.
Man hätte jetzt hier einen 28-seitige Ausfertigung über das
Thema Befristungen und BGB 613a schreiben können, damit alle
Eventualitäten abgedeckt sind, und die Antwort korrekt ist.
Da finde ich es sinnvoller abzuwarten, dass der UP-Verfasser
auf Rückfragen antwortet und die Antwortmöglichkeit
einschränkt…
Das ist aber nur meine Meinung und deshalb nicht wirklich
maßgebend.
Die Frage ist ja, differenzieren alle so wie Du, der ja weiß,
was er damit ausdrücken will.
Naja - Differenzierungen sind hier nun mal extrem wichtig, da
es nun mal auf kleine Details ankommt.
Wenn man also mit seinem gefährlichen Halbwissen glänzt, muss
man hier damit leben, dass selbiges kritisiert wird.
Arbeitsrecht gehört bei mir - wie auch bei Dir - zum täglichen Brot. Ich denke daher, dass man nicht von „gefährlichem Halbwissen“ reden kann. Eher teilweise von einer anderen Auslegung. Und vielleicht auch von einem anderen Verständnis in Hinblick auf das gepostete der User. Und mit Kritik kann ich recht gut umgehen. Deutlich besser als mit Lob.
LG
Guido
LG aus Hamburg
Yvonne
Missverständnis 
Hi!
Ich denke daher, dass man nicht von „gefährlichem
Halbwissen“ reden kann.
Du, damit habe ich DICH überhaupt nicht gemeint - sondern viper282 *g*.
Grinsende Grüße
Guido
aha - „smile“
na dann ist ja alles gut „lach“
schmunzelnde Grüße
Yvonne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]