Hallo,
angenommen einem AN mit befristeten Arbeitsvertrag von 01.09.2014 bis 31.08.2015 (Unterschriftsdatum 15.08.2014) wird ein „neuer“ befristeter Vertrag vorgelegt. Dieser ist im Vergleich zum 1. Vertrag lediglich im Unterschriftsdatum Vertragsende geändert: dort gelte dann der 31.08.2016. Das Unterschriftsdatum wird korrekt mit 03.08.2015 angegeben. Der Vertragsbeginn läge weiter bei 01.09.2014.
Ist dies nun ein zweiter befristeter Vertrag in Folge oder gilt das als Vertragsänderung und somit als ein einziger Vertrag?
Für eure Aufklärung bedankt sich schon vorab recht herzlich
Tinchen