Hallo Experten,
folgender Fall:
AN ist mündlich gekündigt worden. AN bittet darum, früher aus dem Vertrag zu kommen. AG willigt ein, ein Aufhebungsvertrag wird geschlossen. AN erhält im direkten Anschluss bei einer Zeitarbeitsfirma einen befristeten Vertrag für 3 Tage. Nach den 3 Tagen soll ein weiterer Vertrag für ein festes Angestelltenverhältnis geschlossen werden.
Frage: Wenn der AN den neuen Vertrag nicht unterschreibt, hat er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der befristete Vertrag nach 3 Tagen ausläuft?
Vielen Dank im Voraus,
Corrie
Hi,
wenn ich in einem AA arbeiten (??? *g*) würde, würde ich sofort die Frage stellen, weshalb da einer so dumm ist einen 3-Tage-Vertrag einzugehen.
Dann würde ich nach dem vorangehendem Arbeitsverhältnis fragen…
Tja und dann würde ich meinen, dass das Zeitarbeitsverhältnis nur geschlossen wurde, um eine Sperre zu umgehen.
Der „Kunde“ müsste mir dann erst einmal erklärenn, weshalb er einen 3-Tage-Vertrag eingegangen ist. Dann würde ich mich mit der Frima in Vebindung setzen… und erfahren, dass eine Verlängerung angeboten wurde.
Das rechtfertigt dann eine Sperre, da der „Kunde“ freiwillig und aus eigener Entscheidung heraus arbeitslos wird.
Das ist dann nicht anders zu sehen als eine Eigenkündigung.
Wäre ich zu hart, wenn ich bei der „Agentur für Arbeit“ werkelb würde ?
Gruß
BJ
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