Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin in der richtigen Sparte!

Folgende Situation:

Ein AN arbeitet seit 2 Jahren in einem Lokal. Dieses Lokal wurde vom Eigentümer vor 5 Monaten übernommen. Der AN wurde vom alten AG gekündigt. Vom neuen AG erhält er keinen Arbeitsvertrag. Ich nehme mal an, dass das Arbeitsverhältnis dann unbefristet ist, wenn nichts vereinbart wurde, oder ist das nicht so?

Der AN hat nun die Möglichkeit in eine große Firma zu wechseln, wo er mehr Geld verdient. Er bekommt einen befristeten Arbeitsvertrag für 6 Monate. (Bei der Firma bekommt man immer erstmal einen befristeten Arbeitsvertrag.) Eine Option für eine Verlängerung des Arbeitsvertrages steht nicht im Arbeitsvertrag. Die Firma verlängert in der Regel den Arbeitsvertrag wieder um 6 Monate, wenn sie mit dem AN zufrieden ist.

Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus, wenn der AN aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag wechselt und der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Bekommt er dann eine Sperre von der Arbeitsagentur?

Vielen Dank

MOD: Text formell editiert

Hallo

Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus, wenn der AN aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag wechselt und der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Bekommt er dann eine Sperre von der Arbeitsagentur?

das hängt von den Gründen ab, die der AN glaubhaft machen kann, ist also eine Einzelentscheidung des SB vom AA

Vielen Dank

LG
Mikesch

MOD: Text analog zu Ursprungsposting editiert

das hängt von den Gründen ab, die der AN glaubhaft machen kann, ist also eine Einzelentscheidung des SB vom AA

Hauptsächlich ist der Grund, dass der AN mehr Geld verdient. Da der AN und seine Familie noch zusätzlich Alg II erhalten, würde der Arbeitswechsel auch der ARGE zu Gute kommen, da sie dann weniger bis gar kein Geld mehr zum Lebensunterhalt beisteuern müsste.

Wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird, wäre es ja kein Problem. Aber wenn der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, kann der AN sich keine Sperre leisten.

LG Gana

Hallo Gana,

Hauptsächlich ist der Grund, dass der AN mehr Geld verdient. Da der AN und seine Familie noch zusätzlich Alg II erhalten, würde der Arbeitswechsel auch der ARGE zu Gute kommen, da sie dann weniger bis gar kein Geld mehr zum Lebensunterhalt beisteuern müsste.

Mit diesem Argument könnte der AN ja mal den Sachbearbeiter bei der ARGE ansprechen und sich von diesem Auskunft geben lassen.

Gruß Horst

Hallo

Vom neuen AG erhält er keinen Arbeitsvertrag.

Ist denn irgendwas gesagt worden? Arbeitet der AN zu den alten Bedingungen weiter? Wenn irgendwie gesagt wurde, dass er weiterarbeitet, aber von einer Befristung nicht die Rede war, dann ist die Arbeit wohl unbefristet. – Wenn der AN einfach weiterarbeitet und der neue AG auch den Lohn zahlt, dann ist das wohl schlüssiges Verhalten, würde ich vermuten, und der alte Arbeitsvertrag wird stillschweigend fortgesetzt bzw. mit dem neuen AG neu angefangen.

Die Firma verlängert in der Regel den Arbeitsvertrag wieder um 6 Monate, wenn sie mit dem AN zufrieden ist.

Und dann?
Meines Wissens darf ein AG vom Gesetz her einem AN 4 befristete Arbeitsverträge hintereinander geben und zwar innerhalb von 2 Jahren (weiß ich aber nicht ganz genau). Danach geht es nur noch unbefristet.

Werden da auch schon mal AN unbefristet übernommen?

Bekommt er dann eine Sperre von der Arbeitsagentur?

Ich würde unbedingt vorher mit der Arbeitsagentur drüber reden (wie die anderen ja auch geraten haben) und schriftlich geben lassen (man weiß ja nie…), wenn die dem Wechsel zustimmen. Ich vermute, das ist so eine Ermessenssache.

Viele Grüße Simsy

Hauptsächlich ist der Grund, dass der AN mehr Geld verdient. Da der AN und seine Familie noch zusätzlich Alg II erhalten, würde der Arbeitswechsel auch der ARGE zu Gute kommen, da sie dann weniger bis gar kein Geld mehr zum Lebensunterhalt beisteuern müsste.

Mit diesem Argument könnte der AN ja mal den Sachbearbeiter bei der ARGE ansprechen und sich von diesem Auskunft geben lassen.

Er hat am Freitag angerufen, aber eine kompetende Antwort hat er nicht bekommen.

Wie ist es denn, wenn der AN dann einen anderen Beruf ausübt als jetzt, gab es da nicht mal ein Urteil dazu? Ich dachte, es besteht freie Berufswahl?

Wenn man von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 6 Monate Probezeit wechselt und dann doch in der Probezeit gekündigt wird, weil man vielleicht doch nicht der Richtige ist, dann bekommt man doch auch keine Sperre.

Man hat doch heutzutage gar keine Garantie mehr, egal ob unbefristet oder befristet. Und wie beschrieben hat der AN die Möglichkeit, wenn er weiter dort beschäftigt wird, seinen Lebensunterhalt dann selber zu bestreiten. Und das möchte doch der Staat.

LG Gana

Hallo

Er hat am Freitag angerufen, aber eine kompetende Antwort hat er nicht bekommen.

Was heißt, er hat keine kompetente Antwort bekommen? Sowas in dem Sinne: „Kommt drauf an…“ oder „Da müssten Sie mal vorbeikommen…“?

Oder hat er eine Antwort bekommen, die er für sachlich nicht zutreffend hält? Hat der Sachbearbeiter die Frage nicht richtig verstanden?

Er sollte nach Möglichkeit persönlich mit seinem Sachbearbeiter sprechen und sich ein unterschriebenes Kurzprotokoll über das geben lassen, was da verhandelt wurde. Dann kann er dagegen nämlich auch Widerspruch einlegen und so.

Es wäre auch gut, wenn er noch jemanden mitnimmt (als Zeugen), der dann alles mitschreibt. Und wenn er nicht mit dem Gespräch einverstanden ist, sollte er sich an den Vorgesetzten wenden.

Wenn man von ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 6 Monate Probezeit wechselt und dann doch gekündigt wird in der Probezeit, weil man vielleicht doch nicht der richtige ist, dann bekommt man doch auch keine Sperre.
Man hat doch heutzutage gar keine Garantie mehr, egal ob unbefristet oder befristet.

Das sehe ich eigentlich auch so, von daher würde ich auch nicht darauf wetten, dass er diese Stelle nicht annehmen darf, da ja wohl eine gewisse Chance auf Dauerbeschäftigung besteht.

– Nur habe ich noch nicht so ganz verstanden, ob sie wirklich besteht. Du hattest ja nur geschrieben, dass die Firma nach Auslaufen des befristeten Vertrages normalerweise noch einen weiteren befristeten Vertrag anbietet. Was ist denn danach?

VG Simsy

Er hat am Freitag angerufen, aber eine kompetente Antwort hat er nicht bekommen.

Was heißt, er hat keine kompetente Antwort bekommen? Sowas in dem Sinne: „Kommt drauf an…“ oder „Da müssten Sie mal vorbeikommen…“?

Die Antwort von der ARGE:
Das entscheidet nicht die ARGE, sondern die zuständigen für Alg I.

Die Antwort von der Leistungsabteilung:
Wir haben damit momentan nichts zu tun.

Das sind für den AN keine Aussagen gewesen, die ihm weiterhelfen.

Wenn man von ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 6 Monate Probezeit wechselt und dann doch gekündigt wird in der Probezeit, weil man vielleicht doch nicht der richtige ist, dann bekommt man doch auch keine Sperre.

Man hat doch heutzutage gar keine Garantie mehr, egal ob unbefristet oder befristet.

Das sehe ich eigentlich auch so, von daher würde ich auch nicht darauf wetten, dass er diese Stelle nicht annehmen darf, da ja wohl eine gewisse Chance auf Dauerbeschäftigung besteht.:
– Nur habe ich noch nicht so ganz verstanden, ob sie wirklich besteht. Du hattest ja nur geschrieben, dass die Firma nach Auslaufen des befristeten Vertrages normalerweise noch einen weiteren befristeten Vertrag anbietet. Was ist denn danach?

Man bekommt in dieser Firma einen befristeten Vertrag für 6 Monate. Wenn die Firma mit dem AN zufrieden war, dann wird der Vertrag nochmal für 6 Monate verlängert und wenn immer noch alles gut ist, dann nochmal eine Verlängerung für 12 Monate und danach unbefristet.

Die Firma weiß, dass der AN Kinder hat und jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der AN ist deshalb guter Hoffnung weiterbeschäftigt zu werden, denn ansonsten würden sie ja nicht auf ihn warten und einen Arbeitslosen einstellen. Natürlich hat der AN keine Garantie, dass es nach diesen 6 Monaten weiter geht.

LG Gana

Hallo,

Wie ist es denn, wenn der AN dann einen anderen Beruf ausübt als jetzt, gab es da nicht mal ein Urteil dazu? Ich dachte, es besteht freie Berufswahl?

Es wäre eher ein Argument, wenn der AN momentan in einem berufsfremden Bereich arbeitet und in eine Tätigkeit des erlernten Berufes zurückkehrt. Aber ansonsten spielt sowas keine Rolle.

Wenn man von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 6 Monate Probezeit wechselt und dann doch in der Probezeit gekündigt wird, weil man vielleicht doch nicht der Richtige ist, dann bekommt man doch auch keine Sperre.

Das ist was anderes. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis weiß man ja von vornherein, dass es befristet ist. Wovon man bei einem unbefristeten AV nicht ausgeht.

Und wie beschrieben hat der AN die Möglichkeit, wenn er weiter dort beschäftigt wird, seinen Lebensunterhalt dann selber zu bestreiten. Und das möchte doch der Staat.

Damit kann man dann ja argumentieren … und auch mit einer Aussage wie z. B. „Wenn wir zufrieden mit Ihnen sind, dann werden Sie auch weiter beschäftigt.“ o. Ä. vom neuen AG.

MfG

Hallo.

Meines Wissens darf ein AG vom Gesetz her einem AN 4 befristete Arbeitsverträge hintereinander geben und zwar innerhalb von 2 Jahren (weiß ich aber nicht ganz genau).

Das trifft auf kalendermäßige Befristungen zu, aber nicht auf Befristungen mit Sachgrund.

MfG

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

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Hallo

Die Antwort von der ARGE:
Das entscheidet nicht die ARGE; sondern die zuständigen für Alg I.

Bekommt er denn Alg I oder Alg II?
Ich vermute jetzt mal, dass er jetzt aufstockendes Alg II bekommt und bei eventuell eintretender Arbeitslosigkeit Teilzeit-Alg I.

Eine komplette Sperre ist bei Alg II ja nicht zu befürchten, es kann aber wohl Sanktionen geben in Form von weniger Geld. Insofern würde ich da doch den Fallmanager mal befragen (und schriftlich geben lassen; auch solche Aussagen wie: Das entscheidet das Alg-I-Amt).

Die Antwort von der Leistungsabteilung:
Wir haben damit momentan nichts zu tun.

Ich glaube auch nicht, dass das die Leistungsabteilung macht, sondern der Arbeitsvermittler. Die müssen aber sagen können, WER damit etwas zu tun hat.

Das sind für den AN keine Aussagen gewesen, die ihm weiterhelfen.

Hartnäckig bleiben.
Solange fragen, bis man eine Antwort bekommt, auch wenn man den ganzen Tag am Amt zubringt.

Man bekommt in dieser Firma einen befristeten Vertrag für 6 Monate. Wenn die Firma mit dem AN zufrieden war, dann wird der Vertrag nochmal für 6 Monate verlängert und wenn immer noch alles gut ist, dann nochmal eine Verlängerung für 12 Monate und danach unbefristet.

Die Firma weiß, dass der AN Kinder hat und jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der AN ist deshalb guter Hoffnung, weiterbeschäftigt zu werden, denn ansonsten würden Sie ja nicht auf ihn warten und einen Arbeitslosen einstellen. Natürlich hat der AN keine Garantie, dass es nach diesen 6 Monaten weiter geht.

Das klingt eigentlich schon so, dass das nach Weiterbeschäftigung aussieht.

Ich würde die Fragen an die Arbeitsämter schriftlich formulieren ([…]; das ist ja gut und verständlich ausgedrückt) und eine Frist setzen, bis wann ich eine Antwort benötige (wie lange würde der AG noch warten?), das dort persönlich vorbeibringen mit dem Hinweis „ES EILT“, mir den Empfang bestätigen lassen und dann im Zweifelsfall den Job annehmen, bevor er weg ist. –

Das würde ich in der Situation machen, das ist natürlich nicht komplett risikofrei.

Falls es dann später ggf. Ärger gibt, kann man mit diesen Unterlagen zur Not klagen.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Teilsatz gelöscht ([kursiv])

Hallo

… nicht auf Befristungen mit Sachgrund.

Darf man dann noch öfters oder noch länger befristen?

MfG

Danke für die schnelle Antwort.

Der AN und seine Familie bekommen jetzt aufstockend Alg II, und das nicht wenig, da er nicht so viel verdient. Das würde bei der neuen Arbeit ganz wegfallen oder nur noch sehr gering ausfallen. Mit der Chance auf Übernahme im neuen Betrieb, kann der AN in Zukunft seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie selber bestreiten und der ARGE nicht mehr zur Last fallen.

Vom Amt bekommt der AN keine anderen Auskünfte darüber, auch nicht vom Arbeitsvermittler, der hat den AN ja zur Leistungsabteilung geschickt.

Der AN muss diese Woche die Kündigung einreichen, damit er fristgerecht dann in der neuen Firma die Arbeit antreten kann. Also kann der AN auch nicht warten, bis das AA mal eine Antwort parat hat.

Der AN wird den Arbeitsvertrag wohl unterschreiben und hoffen, dass er dann weiter beschäftigt wird. Ansonsten wird der AN hoffen, dass er keine Sperre bekommt und, falls doch, seine Gegenargumente für den Arbeitswechsel darstellen.

Ich finde das schon traurig. Man soll seinen Lebensunterhalt selber bestreiten, damit man von Alg II wegkommt, aber vorher muss man sich Gedanken machen, ob man hinterher keine Schwierigkeiten bekommt. Kein Wunder, dass manche sich da nicht den Kopf drüber zerbrechen wollen. Man hat heutzutage nirgends eine Garantie, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Aber man muss was riskieren, dass man mit dem Ar… an die Wand kommt und seine Familie ernähren kann. Schade, dass man in Deutschland da oft Steine in den Weg gelegt bekommt.

LG Gana

Hallo

Der AN wird den Arbeitsvertrag wohl unterschreiben und hoffen, dass er dann weiter beschäftigt wird.

Das würde ich auch machen an seiner Stelle, unbedingt.
Ich glaub nämlich nicht, dass das noch besser wird mit den ARGEn und überhaupt mit dem Sozialstaat. Ich denke, dass es eher noch wesentlich schlechter werden kann.

Ich finde das schon traurig. Man soll seinen Lebensunterhalt selber bestreiten, damit man von Alg II wegkommt, aber vorher muss man sich Gedanken machen, ob man hinterher keine Schwierigkeiten bekommt.

Das ist wohl wahr. Faktisch ist es im zur Zeit am unkompliziertesten und bringt am wenigsten Ärger, wenn der Hilfeempfänger gar nichts macht, dann bekommt er (meistens) wenigstens regelmäßig sein Geld ausgezahlt. Alle anderen bekommen sehr oft irgendwelche Schwierigkeiten.

Ich würde anstelle des AN unbedingt die ganze Argumentation aufschreiben und vor allem die stattgefundenen Telefonate und Gespräche mit dem Amt mit Datum, ungefährer Uhrzeit und nach Möglichkeit den Namen der Sachbearbeiter schriftlich dokumentieren.
Ferner die Mitteilung, dass man den neuen Job angenommen hat oder annehmen wird.

Das ganze kopieren bzw. nochmal ausdrucken und noch diese Woche per Einschreiben mit Rückschein an die betreffenden Ämter schicken (oder hingehen und den Empfang schriftlich bestätigen lassen). Die Empfangsbestätigung an den Ausdruck, den man behalten hat, ranheften.

Dann würde ich mich wesentlich sicherer fühlen.

Viel Glück!
Übrigens würde mich interessieren, wie das weitergeht.

LG Simsy

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

sorry, verspätete Rückmeldung
Hallo

… nicht auf Befristungen mit Sachgrund.

Darf man dann noch öfters oder noch länger befristen?

Ja, darf man … im grunde unbegrenzt (auch wenn sich das Wort ''unbegrenzt ‚‘ bei befr. Verträgen irgendwie absurd liest). Die Beschränkungen beziehen sich ja nur auf kalendermäßige Befristungen.

Zitat: ‚‚1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.‘‘

… und …

‚‚2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.‘‘

… wird oft fälschlicherweise auf Absatz 1 des § bezogen, obwohl er sich auf Satz 1 des Absatzes 2 bezieht.

MfG

-> http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html