Hallo liebe Wissenden,
hatte diese Frage bereits im Jobs und Karriere gestellt. Also sorry für Doppelposting, aber ich wurde hierher verwiesen.
Ich habe da mal eine Frage zum Arbeitsrecht, vielleicht wisst ihr ja weiter.Ist natürlich ein rein fiktiver Fall !
Folgende Ausgangslage: Arbeitnehmer XY arbeitet seit 2001 in einen Unternehmen A. XY wurde nun Anfang des Jahres „Outgesourct“ und wurde von einen Dienstleister B in diesem Bereich übernommen. XY musste bei der neuen Firma B einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben Schlimm genug, dass die XY da eine halbes Jahr Probezeit reingedrückt haben, aber was macht XY nicht alles um seinen Job zu halten.
Nun ist es so, dass XY einen neuen Job angeboten bekommen hat und damit die Möglichkeit komplett zu wechseln.
XY fragt sich nun: Wenn (und das ist noch gar nicht mal so sicher) XY jetziger Arbeitgeber B demnächst mit einen neuen Arbeitsvertrag ankommen sollte und möchte, dass XY diesen unterschreibt und XY diesen nicht unterschreibt, kann XY dann einfach am 31.12.2005 den Schlüssel auf den Tisch legen und sagen: Danke Jungs, war schön hier ?
Was ist wenn Firma B gar nichts macht, also weder ein Vertrag schickt noch mit XY reden sollten?
Ich habe hier einmal die entsprechende Passagen aus dem B-Vertrag von XY mit Firma B aufgeführt:
- Vorbezeichnete Vertragspartner schließen für die Dauer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2005 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis wird gemäß TzBfG § 14 Abs. 2 befristet und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31. Dezember 2005.
Dann kommt ein Absatz mit der Probezeit.
Weiter heißt es jedoch dann:
2. Die Vertragspartner behalten sich jedoch beiderseits das Recht zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses während dieser Zeit vor mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des folgenden Monats vor. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 endet das Arbeitsverhältnis jedoch ohne Kündigung.
Zusatzfrage: Sehe ich es richtig, dass wenn die jetzt noch XY Weihnachtsgeld zahlen würden, die Firma B Pech haben würde, was ein eventuellen Rückzahlungsanspruch des W-Geldes angeht ? Immerhin wissen die ja das es ein befristeter Vertrag ist und haben trotzdem gezahlt.
Oh man das wird ja immer länger hier…
Was geschieht mit XY Resturlaubanspruch (noch 8 Tage)? Muss XY den noch nehmen oder soll XY bis 31.12. täglich erscheinen und dann bereits erwähnten Satz sagen ?
Könnte mir vorstellen, dass XY sehr dankbar für Eure Auskunft ist.
)
Vielen Dank
Gruß Alf