Befristeter Arbeitsvertrag endet im Mutterschutz

Ich habe eine sehr komplizierte Frage. Hoffe aber doch auf erfahrungsgemäße Hilfe.

Es geht um den befristeten Arbeitsvertrag während meines Mutterschutzes und dem zukünftigen Erziehungsurlaub.

Ich stehe derzeit kurz vor meiner Entbindung.
Seit ca. 2 Jahre stehe ich in einem 2-jährigen befristeten Arbeitsverhältnis.
Ab dem 16.07.2004 begonn für mich die Muttschutz-Zeit (6 Wo vor der Geburt). Der vorraussichtliche Geburtstermin war der 27.08.2004. Danach würden die restlichen 8 Wochen Mutterschutz beginnen – vom 28.08.2004-22.10.2004. (Aufgrund meiner noch nicht eingetretenen Geburt wird sich dann dieser Mutterschutz-Zeitraum und die daraus resultierenden Ansprüche verschieben bzw. anhängen.)
Danach hatte ich 1 Jahr Erziehungsurlaub bei dem Arbeitgeber zu beantragen geplant.

Nun besteht das Problem, dass mein befristeter Arbeitsvertrag noch während des Mutterschutzes – am 15.10.2004 – ausläuft. Demnach werde ich dann während meines Mutterschutzes gekündigt.

Nun meine Fragen:

  1. Wer übernimmt nach Auslaufen meines Arbeitsvertrages die Begleichung meiner restlichen fehlenden Mutterschutz-Ansprüche?
  2. Kann ich überhaupt meinen 1-jährigen Erziehungsurlaub durchführen – ohne Arbeitgeber?
  3. Muss oder kann ich mich nach Auslaufen arbeitslos melden und Arbeitslosenentgeld beantragen?
  4. Was geschieht aufgrund des erhaltenden Arbeitslosenentgeldes mit Erziehungsgeld und Kindergeld?
  5. Wenn ich Arbeitslosenentgeld erhalte und demnach kein Erziehungsgeld, kann mein Partner den Erziehungsurlaub durchführen und somit Erziehungsgeld beantragen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,
da es sich um einen von vorneherein befristeten Arbeitsvertrag
handelt, endet dieser ohne das es einer Kündigung bedarf kraft
Vertrag (Gesetz). Mit dem Ende dieses Vertrages endet nicht der
Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn der Anspruch (Beginn der
Schutzfrist) vor Ende des vertrages beginnt.
Der Anspruch auf Erziehungsurlaub endet logischerweise auch mit
dem Ende des Arbeitsverhältnisses, d.h. ab dem Folgetag kann es
nur folgende Möglichkeiten geben:

  1. Für die Zeit des Erziehungsgeldanspruches wird die Mitgliedschaft
    in der bisherigen Krankenkasse grundsätzlich beitragsfrei weiter-
    geführt.
  2. Besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld (Elterngeld) mehr, muss
    sich die Versicherte entweder familienversichern (wenn möglich)
    oder freiwillig weiterversichern, letzteres aber nicht mehr
    beitragsfrei.
  3. Meldung beim Arbeitsamt ist zwar möglich, aber dann erfolgt sofort
    die Vermittlung (??)

Fazit: Ein Anspruch auf Urlaub gibt es nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr.

Gruss

Günter Czauderna

Ich habe eine sehr komplizierte Frage. Hoffe aber doch auf
erfahrungsgemäße Hilfe.

Die ist nicht kompliziert.

Nun meine Fragen:

  1. Wer übernimmt nach Auslaufen meines Arbeitsvertrages die
    Begleichung meiner restlichen fehlenden
    Mutterschutz-Ansprüche?

Dein Mutterschutz besteht weiter, denn der ist gesetzlich geregelt.

  1. Kann ich überhaupt meinen 1-jährigen Erziehungsurlaub
    durchführen – ohne Arbeitgeber?

wovon willst du „Urlaub“ machen, wenn du garnicht arbeitetest? Somit sollte sich die Frage selbst beantworten.

  1. Muss oder kann ich mich nach Auslaufen arbeitslos melden
    und Arbeitslosenentgeld beantragen?

Du solltest dich bereits bei „Bekanntwerden de drohenden Arbeitslsigkeit“ bei der Arbeitsagentur „arbeitssuchend“ melden.

  1. Was geschieht aufgrund des erhaltenden
    Arbeitslosenentgeldes mit Erziehungsgeld und Kindergeld?

die Leistungen schließen sich nicht aus.

  1. Wenn ich Arbeitslosenentgeld erhalte und demnach kein
    Erziehungsgeld,

wie sollte das passieren?

kann mein Partner den Erziehungsurlaub

durchführen und somit Erziehungsgeld beantragen?

Erziehungsurlaub hat nix mit Erziehungsgeld zu tun. Es verhält sich nicht wie Urlaub zu Urlaubsgeld.

wenn dein Partner erziehugnsurlabu macht, nur um Erziehungsurlaub zu kriegen, dann driftet ihr in die Armut, weil keine Lohnfortzahlung besteht.

gruss