Befristeter arbeitsvertrag,förderung durch aa

Guten Tag,
kann ich nach ende meines befristeten arbeitsvertrages
die existenzgründungzuschüsse des arbeitsamtes in anspruch nehmen ?

Guten Tag,
kann ich nach ende meines befristeten arbeitsvertrages
die existenzgründungzuschüsse des arbeitsamtes in anspruch
nehmen ?

Das ist eine Entscheidung deines Amtes.Theorethich schon wenn das Konzept usw. tragfähig ist.
Mußt kurzfristig arbeitslos sein, wie lange, da mußt du mal direkt beim Amt anfragen.

Vielen Dank,
konkret sieht es fogendermaßen aus :
Ich will meinen Arbeitsvertrag wg. schlechter Arbeitsbedingungen nicht verlängern.Gleichzeitig laufen die Förderungen 50+ aus.Aus der entstehenden Arbeitslosigkeit heraus will ich mich selbstständig machen.Wird das AA diese Existenzgründung fördern?

Hallo,

keine Ahnung. Am besten beim AA fragen.

Grüße

Thomas