Befristeter Arbeitsvertrag im Freundes- oder Verwandtenkreis?

Nein - Vorsicht! Persil gibt hier Ratschläge zur Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben, ohne auf das Risiko illegaler Handlungen hinzuweisen. - Ich habe beiläufig deswegen um Löschung seines Beitrags gebeten.

„Nachbarschaftshilfe“ ist nur steuerfrei, wenn die Tätigkeiten etwas aus dem Katalog von § 3 Nr. 26 EStG sind - handwerkliche Arbeiten gehören nicht dazu.

Welche Tätigkeiten im vereinfachten „Haushaltsscheck“-Verfahren angemeldet und verbeitragt werden können, ist in einer Übersicht von der Minijob-Zentrale. zusammengestellt. Handwerkerleistungen gehören nicht dazu.

Es ginge hier um eine typische sozialversicherungsfreie Kurzfristige Beschäftigung, bitte darauf achten, dass Vertrag und Durchführung auch dazu passen. Solche Beschäftigungen können entweder individuell nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.

Vorsicht! Unfallversicherung vorab mit der BG Bau klären, diese Beschäftigung liegt in einem Grenzbereich, der individuell entschieden werden muss.

Schöne Grüße

MM

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Dann waren meine Bedenken doch richtig …

Ich have übrigens auf unserem Bogen von der BG Bau von 2006 nachgeschaut, dort waren als mögliche Tätigkeit auch Maler-/Tapezierarbeiten aufgeführt.

Servus,

ja, die Unfallversicherung behandelt ein viel breiteres Spektrum von Tätigkeiten als (dort ist die Bezeichnung zutreffend) „Nachbarschhaftshilfe“.

Da ist in diesem Grenzbereich nützlich, vorab bei der BG Bau zu klären, woran man ist. Dann wird eher im Sinn des Anfragenden entschieden, weil es trotz aller Digitalisierung eben Arbeit ist, einen Arbeitgeber neu zu erfassen - das überlegt man sich dann schon zweimal, ob man das überhaupt muss :slight_smile: . Wenn dann tatsächlich etwas passieren sollte, läuft das viel einfacher, wenn man vorab klargemacht hat, worum es geht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

auch ich halte den Tipp von PeterSilie für sehr kritisch. Die Grenzen zwischen Freundschaftsdiensten / Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit sind fließend. In allen Kommentaren der entsprechenden Gesetzen (neben dem EStG möchte ich auch das SchwarzArbG erwähnen - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - vor allem §1) werden 4 wichtige Merkmale aufgeführt:

1.) örtliche oder persönliche Nähe zwischen den Personen,
2.) starke zeitliche Begrenzung
3.) keine regelmäßige Wiederholung
4.) nur ein sehr geringes Entgelt (man macht keinen Unterschied zwischen einem Geldtransfer, „Geschenken“ oder der Beihilfe zur Anschaffung des Helfers, zum Beispiel eines Bohrhammers)
Quelle 1: Handwerksblatt
Quelle 2: Gewerkschaft der Polizei
Quelle 3: Zoll

Das Entgelt wiederum orientiert sich in den Kommentaren auch an drei Punkten: Einkommen des Helfenden, Einkommen des Hilfesuchenden und übliche Entlohnung für solche Arbeiten bei richtiger Beschäftigung.

Wenn Du, @SonnJa, also bei mir im Haus einziehst, wir beide ein mittleres Einkommen haben, ich Dir einen Tag lang beim Abkratzen der alten Tapete im Wohnzimmer helfe, Du mich anschließend beim „Chinesen an der Ecke“ auf ein Nudelgericht to go im Pappbecher (Wert: etwa 5€) einlädst, wird das wahrscheinlich in Ordnung gehen. Wenn wir aber vereinbaren, dass ich Dir in den nächsten Wochen jeden Abend helfen werde und eine „Entschädigung“ von 5€/h bekomme, dürften mindestens zwei Merkmale der Schwarzarbeit erfüllt sein (Regelmäßigkeit und Höhe des Entgeltes).

Warum ich den Tipp von PeterSilie mit dem Tauschring kritisch sehe? Zum einen ist es fraglich, wie man hier die örtliche Nähe festlegen will, zum anderen die Erfassung der Leistung in einem Zeitkonto.

Grüße
Pierre

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Servus,

ist nur eine Verschleierung, lässt sich aber relativ leicht bewerten, alldieweil die „Zeitkonten“ ja auch zwischen Laubsammeln und dem Programmieren von Feuerleitsystemen unterscheiden müssen, wenn man so eine Müsli-Idylle so aufziehen will, dass es nicht ständig Streitereien gibt.

Für jede Tätigkeit, die irgendjemand irgendwo entgeltlich ausübt, gibt es einen gemeinen Wert, den Wert der Gegenleistung - egal ob diese in Geld oder in Linzertortenbacken besteht. Dieser ist im Zweifelsfall zur Bewertung heranzuziehen, und schon ist der „Tauschring“ das, was er vorgibt, nicht zu sein: Ein Vermittlungsportal für entgeltliche Arbeit, sei es selbständig, sei es nichtselbständig.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank an alle für die vielen hilfreichen Hinweise und Verlinkungen. Werde mal sehen, wie ich damit umgehe.
Wenn ich mir die Merkmale einer Gefälligkeitsleistung ansehe, dann sehe ich da vieles, was zu dem passt, wie ich mir das vorgestellt hatte.
Im Katalog der Tätigkeiten im Haushaltscheck-Verfahren ist auch vieles, was passen würde. Und manches, was nicht passt bzw. grenzwertig ist.
Werde da also mit den entsprechenden Personen ins Gespräch kommen (auf die BG Bau wäre ich z.B. allein nie gekommen…).

Hä? Handwerkerleistungen sind explizit ausgeschlossen, was wäre denn

?

dürfte die Mehrheit sein, und was

konnte ich deinem ersten Posting nun gar nicht entnehmen.

Jetzt weißt du aber Bescheid!

Ich hatte im Eingangsposting ja nicht alles benannt, was ich mir so vorstellen könnte :slight_smile:
Neben dem „Tapeten kratzen“ hatte ich ja schon benannt das „Einweisen von Handwerkern“ (könnte also, je nachdem, was das genau ist) eine der erlaubten „Hausmeistertätigkeiten“ sein. Andere Dinge, die ich nicht benannt hatte, finden sich auch in der Haushaltscheck-Liste.

Mein „Pech“ ist doch, dass ich ein (wie ich dachte) einfaches Beispiel benannt hatte, damit hier vernünftige Antworten gegeben werden können. Dass nun gerade das stupide Kratzen ein Sonderfall ist, konnte ich da noch nicht ahnen. Wenn ich stattdessen abspreche, dass ich selbst kratze und mir Hilfe beim anschließenden Putzen suche, ist das was anderes.

Um es konkret zu benennen: Hier würden meine Überlegungen (zu Aufgaben, Umfang etc.) passen zur Gefälligkeitsleistung:

  • Motiv ist die Hilfe
  • besondere Beziehung zwischen Hilfesuchendem und Hilfskraft - z.B. als Freund, Nachbar etc.
  • nicht weisungsgebunden
  • Hilfskraft bestimmt die Zeit
  • Vergütung wird nicht erwartet
  • Art und Höhe der Gegenleistung bestimmt der Hilfesuchende
  • nicht wirtschaftlich abhängig
  • im Regelfall einmalig [kann ich so oder so organisieren, also warum nicht einmalig]

Was ich aber eigentlich im Interesse der helfenden Person überlegt hatte, ist dies:
Arbeitsvertrag

Aber eben eindeutig befristet für einen sehr kurzen Zeitraum.

Tja, und da sind wir dann einmal im Kreis herumgefahren und wieder genau da, wo wir eben schon mal waren:

Kurzfristige Beschäftigung, sozialversicherungsfrei, lohnsteuerpflichtig. Unterbricht den Bezug von ALG 1, kann unter bestimmten Umständen bei Bezug von ALG 2 ohne oder mit nur teilweiser Anrechnung ausgeübt werden. Anmelden bei der Minijob - Zentrale, keine Abrechnung über das Haushaltsscheck-Verfahren, keine Abrechnung als Geringfügige Beschäftigung.

Schöne Grüße

MM

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Ja, den „Kreis“ habe ich auch wahrgenommen. Liegt vielleicht an meinem „unerhörten“ (im Sinne von „außergewöhnlichem“ / seltenen) Ansinnen. Die Person ist ja schon da, den Job würde ich „erfinden“ (statt ihn, wie eigentlich geplant, selbst zu machen). Das hat doch zu so manchem „Schlenker“ (Missverständnis) bzgl. (nicht!) angedachter Schwarzarbeit etc. geführt.

Die Idee, jemandem „gesichtswahrend“ finanziell ein wenig unter die Arme zu greifen durch so einen Minijob wird man also nochmal ganz genau prüfen müssen. Und stattdessen besser ein „uninspiriertes“ Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk machen (Gutschein statt Blumenstrauß).
(Und keine Unterstützung bei verschiedenen Arbeiten erbeten.)

Im Jahr 1997 hat die Bundesregierung auf eine Anfrage zum Thema Tauschringe, LET-Systeme und Seniorengenossenschaften geantwortet.

Wer Interesse hat, möge das selbst recherchieren. Ich habe keinen Bock meine Quellen als

niedermachen zu lassen.

Toll,

eine Quelle von 1997 soll zwingend 2021 rechtliche „Erleuchtung“ bringen? Ist das Dein Ernst?
Seit 1997 gab es einiges an Gesetzesänderungen sowie eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen über die Grenzen von Nachbarschaftshilfe und Definition von Schwarzarbeit.
Mit deinem Genöle zeigst Du nur, daß man Dich auch in diesen Fragen nicht ernst nehmen kann.

&tschüß
Wolfgang

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Bitte zitieren.

Hier ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von 1997. Lies sie einfach mal durch, und dann erklärst Du bitteschön, weshalb Arbeitsleistungen im Rahmen eines Tauschrings steuer- und sozialversicherungsfrei sein sollen:

https://tauschwiki.de/wiki/Kleine_Anfrage_im_Bundestag_1997

Servus,

in diesem Fall schon, weil damals alle grundsätzlichen Aspekte abschließend erklärt worden sind (geklärt waren sie vorher schon) und die einschlägigen gesetzlichen Normen seither nicht novelliert worden sind.

Persil zieht auf diese Weise ganz schlicht seine vollmundige These von der steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeit im „Tauschring“ zurück und konzediert, dass die Arbeit im gegebenen Fall zwar sozialversicherungsfrei, aber keinesfalls steuerfrei sein kann.

Schöne Grüße

MM

Du kannst gerne deine zweite Gehirnzelle für aktuelle Recherchen nutzen. Ich habe zwei Stunden drangesessen und reichlich verschwurbelte Texte studiert, die ich nicht weiterempfehle.

dann solltest Du vielleicht mal die relevanten Rechtsquellen studieren. Die sind in diesem Zusammenhang höchst einfach formuliert, sogar Du könntest sie verstehen. Oder ist § 3 Nr 26 EStG schon zu kompliziert für Dich? Ich habe Dir die Nr. doch schon auf dem Silbertablett präsentiert, Du brauchst gar nicht Nr. 1 - 71 alle lesen, dort wirst Du auch nichts anderes finden, als in der von Dir erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage 1979 eh schon drinsteht.

Und wenn Du das am Ende doch nicht verstehst: Was hindert Dich daran, in Fragen von ESt und SV jemanden zu fragen, der sich damit auskennt?

Es ist wirklich nicht nötig, dass Du hier zur Hinterziehung von Steuern und SV-Beiträgen aufrufst, ohne auf das damit verbundene Risiko hinzuweisen.

Schöne Grüße

MM

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Ich bin mal so frei und kopiere einen Teil aus dem oben verlinkten Dokument:

Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gilt nicht für Dienst- oder Werkleistungen, die auf Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe beruhen (§ 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). In der Regel wird bei Mitgliedern eines Tauschringes oder ähnlicher Organisationen ein Handeln aus Gefälligkeit nicht anzunehmen sein, weil sie eine Gegenleistung erwarten. Außerdem sind die Mitglieder von Tauschringen in der Regel keine Nachbarn im Rechtssinne, denn sie stehen weder in enger räumlicher Beziehung (Nachbarn im Wortsinne) oder verwandtschaftlicher Beziehung (Nachbarn im weiteren Sinne).
[Hervorhebungen durch Pierre]

Lese nur ich da heraus, dass solche Ringe eben nicht unter die Ausnahmen der Nachbarschaftshilfe fallen?

Die Rechtslage ist eindeutig und hat sich, wie gesagt, seit 1997 nicht geändert. Die „Tauschringe“ sind lediglich ein Mittel, Einkünfte zu verschleiern, auf die Steuern und ggf. auch Abgaben hinterzogen werden.

Dass sie weder beim Zoll noch bei der SteuFa besonders weit oben auf der Agenda stehen, hängt damit zusammen, dass dort vergleichsweise wenig zu holen ist. Viel interessanter sind die klassischen Schwarzgeld-Gewerbe Gastronomie, Taxi, Bau.

Insofern ist es sehr leicht möglich, dass die Tante Erna aber in einem Tauschring ist, von dem noch nie irgendein Finanzamt was gewollt hat.

Das ändert aber nichts am Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Aprilfisch,

ich wiederspreche Dir ungern, aber diese Aussage von Dir

stimmt so pauschal nicht.

Für die steuerliche Behandlung mag das ja zutreffen, aber arbeitsrechtlich und in Bezug auf SV-Beiträge gab es seit 1997 erhebliche Änderungen - das SchwArbG gibt es so zB erst seit 2004. Es wurde seitdem auch mehrfach geändert- zuletzt gleich zweimal im Juni 2021.

&tschüß
Wolfgang

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Servus,

ja, da hast Du Recht.

Da klebe ich am ursprünglich vorgetragenen Fall, der eine nach wie vor SV-freie kurzfristige Beschäftigung vorsieht, und das erlaubt natürlich nicht diese allgemeine Aussage und heißt nicht, dass auch alles andere so ist wie damals - angefangen mit der Abgrenzung selbständig / abhängig beschäftigt, die bei „Tauschringen“ sicherlich auch ganz hübsche Blüten treibt…

Schöne Grüße

MM

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