Befristeter Arbeitsvertrag inhaltlich rechtlich ?

Hallo zusammen,

meine Fragen beziehen sich auf den Inhalt des Arbeitsvertrages ,des tatsächlich erlebten und Umsetzung eines befristeten 6 Monatigen Arbeitsvertrages.

  • Laufzeit 6 Monate

  • monatliche Lohnabrechnung erfolgt nach geleisteten Stunden

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen wird vom Arbeitgeber festgelegt - es steht keine festgelegte Wochenarbeitszeit oder tägliche Arbeitszeit drin( tatsächlich ist es so, das oft am Abend angerufen wird, sie soll zu Hause bleiben oder soll früher ca. 3h anfangen),(Pausen können gar nicht gemacht werden, das sie teilweise nur alleine im laden ist)

  • Dienstplan wird zwar erstellt, aber eigentlich richtet sich oft keiner danach

  • Urlaubsanspruch beträgt 2 Tage im Monat - aber wie wird dieser errechnet oder kann dieser minimiert werden, wenn der Arbeitgeber sagt, sie waren ja nur 16 mal arbeiten ?

  • kann ich den Urlaub auch zusammenhängend nehmen oder was mache ich wenn der Arbeitgeber mir diesen vorschreiben will wann ich ihn nehme ?

  • als Kündigungsparagraph wird nur mit Wortlaut „gemäss gesetzlicher Vorschriften“ hingewiesen

Zusammenfassend von mir als Partner, kann ich feststellen, das hier moderne Sklaverei herrscht.

Wir können uns nichts privates vornehmen.

Ueber einige Antworten wäre ich sehr dankbar.

mfg

kleinerbub

urlaubanspruch kann leider minimiertt werden da ja auch nur nach stunden bezahlt wird

hallo

ja sehr ungewöhnkich der vertrag aber
Vertrag kommt von vertragen …man kann ihn annehmen oder auch nicht …
der Arbeitnehmer hat keine REchte nach diesem Vertrag…

ich würde sagen 6 monate gehen vorbei oder kündigen…

rechtmittel oder anwalt rentiert hier nicht.
mehr kannn ich nicht sagen oder helfen …
hast du eine andere wahl dann kündigen …oder 6 monate druchhalten und denken geth vorbei…

nun wieder das aber : das ist sklaventreiberei…
alles gute

Hallo kleinerbub,
der Vertrag scheint mir haarscharf an der Sittenwidrigkeit entlang zu streifen:
Ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, da es sich um einen befristeten Vertrag handelt. Eine außerordentliche Kündigung ist immer möglich (gesetzliche vorschrift).
Die tägl. Arbeitszeit ist auf 10 Stunden begrenzt; nach 4,5 Std. ist eine Pause fällig von 30 Minuten.
Urlaub richtet sich nach den Bedürfnissen des Arbeitgebers, ist aber mit dem Arbeitnehmer abzustimmen. Wenn 2 Tage im Monat vereinbart sind, dann würde ich auf den beiden Tagen bestehen, auch wenn nur 1 Std. täglich gearbeitet wurde. Natürlich kann der Urlaub auch zusammenhängend genommen werden; üblicherweise zum Ende der Vertragslaufzeit.
Ich würde den Arbeitgeber schriftlich „abmahnen“ und zwar hinsichtlich der Einhaltung des Dienstplanes und der Pausen. Falls das Geld nicht pünktlich kommt, ist auch hierfür eine Abmahnung möglich.
Dies alles könnte dem Arbeitgeber gewaltig „stinken“, so dass er kündigen will, was er aber wegen der Befristung nicht kann. Bleibt nur ein Auflösungsvertrag und der kostet: Pausenzeiten und Urlaubsanspruch. Das Argument, Urlaub dient der Erholung von der Arbeit und es wurde ja kaum gearbeitet, zieht nicht: Es ist Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer genügend Arbeit zuzuweisen.
Unterm Strich: Auflösungsvertrag wäre nicht schlecht und dann nix wie weg! Vorher aber mit dem Arbeitsamt sprechen wegen Sperrzeit (daher die schriftlichen Abmahnungen). Bei diesen Bedingungen dürfte es m.E. keine Sperrzeit geben.
Viel ERfolg
Robby1

Diesen Sklavenjob würde ich schnellst möglich aufgeben.

Hallo,

Die rechtlichen Mindestanforderungen an einen Arbeitsvertrag, wie beispielsweise Arbeitsort, Tätigkeitsmerkmale und Gehalt, müssen in jedem Arbeitsvertrag angegeben werden. Gravierende Unterschiede können in der Angabe der Kündigungsfristen bestehen, denn allgemein folgt der unbefristete Arbeitsvertrag den gesetzlichen Regelungen nach Paragraph 622 BGB.

In der vertraglich festgelegten Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, können beide Parteien in einer verkürzten Zeitspanne das Vertragsverhältnis auflösen. Dies ist innerhalb von zwei Wochen, zum 15. eines Monats oder zum Monatsende, möglich.
Gesetzliche Kündigungsfristen

Für den Arbeitgeber bestehen besondere Kündigungsfristen. Bei einer ordentlichen Kündigung orientiert sich die Frist bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag an der Betriebszugehörigkeit. Es gilt – gemäß BGB, Paragraph 622, Absatz 2 – bei einer Betriebszugehörigkeit von unter zwei Jahren eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Monats. Diese erhöht sich nach fünf Jahren Zugehörigkeit zum Betrieb auf zwei Monate, nach acht Jahren auf drei, nach zehn Jahren auf vier, nach zwölf Jahren auf fünf, nach 15 Jahren auf sechs und nach zwanzig Jahren auf sieben Monate. Ob jemand zwei Jahre oder vier Jahre und elf Monate bei einem Betrieb angestellt ist, macht keinen Unterschied.

Der Arbeitgeber muss sich bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten, außer wenn Grund zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung – wie beispielsweise Diebstahl von Firmeneigentum – besteht.

viele Grüße

Hallo kleinerbub,

der Einschätzung, dass es sich „hier um moderne Sklaverei“ handelt kann nicht wiedersprochen werden.

Wenn zum Schutz der abhängig Beschäftigten Gesetze und Vereinbarungen geschaffen werden, der Gestzgeber aber nicht dafür sorgt, dass dies auch eingehalten wird darf man sich nicht wundern wenn das überhandt nimmt.

Wenn sich jemand dagegen wert, dazu muss er ja vor Gericht gehen, wird er halt erst gar nicht eingestellt.

Die Unternehmer berufen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch § 903, wonach der „Eigentümer einer Sache,… mit der Sache nach Belieben verfahren kann“ , dass es da noch einen einschräkenden Halbsatz im Gesetz gibt, und dass das Grundgesetz etwas anderes vorschreibt kümmer doch keinen.

Einen Rat wie da zu verfahren ist kann ich leider nicht geben, auf jeden Fall würde ich aber bei der Arbeitsagentur auf diesen Sachverhalt hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo zusammen,

meine Fragen beziehen sich auf den Inhalt des Arbeitsvertrages
,des tatsächlich erlebten und Umsetzung eines befristeten 6
Monatigen Arbeitsvertrages.

  • Laufzeit 6 Monate
  • monatliche Lohnabrechnung erfolgt nach geleisteten Stunden

-sollte OK sein

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen
    wird vom Arbeitgeber festgelegt - es steht keine festgelegte
    Wochenarbeitszeit oder tägliche Arbeitszeit drin( tatsächlich
    ist es so, das oft am Abend angerufen wird, sie soll zu Hause
    bleiben oder soll früher ca. 3h anfangen),

–> kann vereinbart werden Kurzzeitvertrag
(Pausen können gar

nicht gemacht werden, das sie teilweise nur alleine im laden
ist)

–> ARBEITSZEITGESETZ schreibt Pausen vor (ab 6 Std 1/2h Pause etc.

  • Dienstplan wird zwar erstellt, aber eigentlich richtet sich
    oft keiner danach
  • Urlaubsanspruch beträgt 2 Tage im Monat - aber wie wird
    dieser errechnet

Jahresmindesturlaub durch 12 = 2Tage pM
oder kann dieser minimiert werden, wenn der

Arbeitgeber sagt, sie waren ja nur 16 mal arbeiten ?

  • kann ich den Urlaub auch zusammenhängend nehmen oder

–Urlaus soll § zusammen genommen werden da er zur Erholung dient
was

mache ich wenn der Arbeitgeber mir diesen vorschreiben will

–> kann er bedingt, aber nicht immer

wann ich ihn nehme ?

–> betriebliche Gründe gibts immer

  • als Kündigungsparagraph wird nur mit Wortlaut „gemäss
    gesetzlicher Vorschriften“ hingewiesen

–> Standard, auch AG ist nicht immer auf dem Laufenden

Zusammenfassend von mir als Partner, kann ich feststellen, das
hier moderne Sklaverei herrscht.

–> kann so gesehen werden ist aber §§ durchaus korrekt

Wir können uns nichts privates vornehmen.

–>Schade, ist nur einvernehmlich möglich - lange planen. Urlaub kann nicht so leicht rückgängig gemacht werden - wenns einen Urlaubs Plan gibt - nur bei betriebl Katastrophen

Ueber einige Antworten wäre ich sehr dankbar.

mfg

kleinerbub

Hallo,

vielen Dank für ihre antwort

urlaubanspruch kann leider minimiertt werden da ja auch nur
nach stunden bezahlt wird

vielen Dank für ihre antwort

vielen Dank für ihre sehr ausführliche antwort. weiterhin viel spass im forum

Hallo,

vielen Dank für ihre sehr ausführliche antwort.

gruß kleiner bub

vielen Dank für ihre sehr ausführliche antwort.

mfg kleinerbub

vielen Dank für ihre sehr ausführliche antwort.

mfg kleinerbub.

Guten Abend,

im Folgenden antworte ich direkt auf Ihre Spiegelstriche::

Hallo zusammen,

meine Fragen beziehen sich auf den Inhalt des Arbeitsvertrages
,des tatsächlich erlebten und Umsetzung eines befristeten 6
Monatigen Arbeitsvertrages.

  • Laufzeit 6 Monate

ok - vertragliche Angelegenheit des AG. Bei der Verlängerung ist das TeilzBefrG zu beachten

  • monatliche Lohnabrechnung erfolgt nach geleisteten Stunden
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen
    wird vom Arbeitgeber festgelegt

ok - Recht des AG

  • es steht keine festgelegte

Wochenarbeitszeit oder tägliche Arbeitszeit drin( tatsächlich
ist es so, das oft am Abend angerufen wird, sie soll zu Hause
bleiben oder soll früher ca. 3h anfangen),(Pausen können gar
nicht gemacht werden, das sie teilweise nur alleine im laden
ist)

nicht ok - Pausen müssen vom AG für den AN organisatorisch möglich sein. Keine AZ zu nennen ehr sehr un professionell. Die Abstimmun der AZ muss auch für den AN planbar sein.

  • Dienstplan wird zwar erstellt, aber eigentlich richtet sich
    oft keiner danach

Schlichtpläne sind einzuhalten - können ggf. gerichtlich geltend gemacht werden. AG hat die Nachweispflicht dass betriebliche Gründe entgegenstehen.

  • Urlaubsanspruch beträgt 2 Tage im Monat - aber wie wird
    dieser errechnet oder kann dieser minimiert werden, wenn der
    Arbeitgeber sagt, sie waren ja nur 16 mal arbeiten ?
  • kann ich den Urlaub auch zusammenhängend nehmen oder was
    mache ich wenn der Arbeitgeber mir diesen vorschreiben will

Grundlage für den AG ist das BurLG dort steht der Mindestanspruch, der dann anteilig auf das AV angepasst wird. Zusammenhängend bis zu 3 Wochen möglich. Ansonsten muss AG betriebliche Gründe belegen.

wann ich ihn nehme ?

  • als Kündigungsparagraph wird nur mit Wortlaut „gemäss
    gesetzlicher Vorschriften“ hingewiesen

ok

Zusammenfassend von mir als Partner, kann ich feststellen, das
hier moderne Sklaverei herrscht.

Wir können uns nichts privates vornehmen.

Ueber einige Antworten wäre ich sehr dankbar.

mfg

kleinerbub

Solche Verträge machen mich fassungslos. Und es Zeit sich der Unterschied zwischen Recht haben (Sie) und Recht durchsetzen, bekommen.

Viel Erfolg.

Kann da leider nicht weiterhelfen.

Hallo kleinerbub,

Du machst keine Angaben über die Branche, evtl. Tarifvertrag o.ä… Befristeter Arbeitsvertrag für sechs Monate auf Abruf ist ein bischen wenig als Basis. Was erwartest Du als Antwort?

Du schreibst: „Urlaubsanspruch beträgt 2 Tage im Monat - aber wie wird dieser errechnet …“ Zwei Tage im Monat bleiben im Monat zwei Tage und ohne große Mathematik kommen dann bei sechs Monaten 12 Tage zusammen. Ich vermute Du meinst Arbeitstage. Das ist der gesetzliche Mindesturlaub (24 Arbeitstage im Kalenderjahr). Wann der Urlaub genommen werden kann, bestimmt der Arbeitgeber, es entsteht nur Anspruch auf Urlaub, nicht auf einen bestimmten Zeitraum, außer mit schulpflichtigen Kindern.

Wenn Du etwas über einen „Kündigungsparagraph“ wissen willst, gib mal „gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitsvertrag“ bei Google ein, Du bekommst in einer Sekunde über 100.000 Antworten.

Pausen müssen lt. Arbeitszeitgesetz nach einer bestimmten Stundenzahl gemacht werden. Google mal.

Wenn Du jetzt festellst, dass bei Euch „moderne Sklaverei“ herrscht, warum habt Ihr Euch nicht vorher informiert, sondern einen solchen Arbeitsvertrag unterschrieben?

Gruß Fredo

Hallo,

also die Aussagen sind nur sehr spärlich und allgemein gehalten. Die Sache Arbeit nach Dienstplan und ob man sich daran hält ist immer so eine Sache. Kommt leider oft vor, aber niemand spricht gerne darüber, da ansonsten viele NAchfolger die Arbeit gerne übernehmen…

Doch nun zum Urlaubsanspruch: 2 Tage pro Monat wären 24 Tage im Jahr. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 20 Tage. So sind es ein bißchen mehr als der Mindestanspruch.

Der Arbeitsvertrag wurde nach Ihren Aussagen und wie ich es hier entnehme sehr spärlich gehalten.
Kündigungsfrist müßte demnach sein 4 Wochen zum Monatsende innerh. der ersten 6 Monate.

Urlaubsanspruch kürzen, wenn Ihre Partnerin weniger wie 16 Tage arbeitet? Dazu müßte man wissen wieviel Prozent bzw. Tage veranschlagt waren und welche Tage-Woche Ihre Partnerin hat.
Hat Sie z.B. nur eine 4-Tage-Woche oder weniger verkürzt sich der Anspruch natürlich dann, da Sie ja z.B. auch 1 Tag weniger (als 5-Tage-Wo.) arbeitet.

Doch inzw. besagt die neueste Rechtssprechung von einer 5-Tage-Woche auszugehen, da es rein logisch auf das Gleiche herauskommt, ob man jetzt 5 Tage arbeitet und 5 Tage Urlaub einträgt oder 4 Tage arbeitet und auch nur 4 Tage Urlaub dann logischerweise einträgt.
Das Gleiche gilt wenn man nur 2 oder 3 Std. am Tag arbeiten würde, hier müßte man ja auch den „ganzen Tag“ freinehmen und nicht nur die 2 oder 3 Std. an Urlaub.

MFG Octo-Juro