Erster Vertrag vom 07.04.08 bis 24.05.08 Grund: Beschäftigung nach § 14 Abs.2 TzBfG.Zweiter Vertrag vom 25.05.08 bis 31.12.08 Grund:Beschäftigung nach §14 Abs.2 TzBfG(erste Verlängerung)Dritter Vertrag vom 01.01.09 bis 31.01.09 Grund Beschäftigung nach § 14 Abs.2 TzBfG(zweite Verlängerung)Vierter Arbeitsvertrag:smiley:ie bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses wird geändert. Wirksamkeit und Dauer der geänderten Vertragsbedingungen:smiley:ie Änderung gilt ab 01.02.09.Grund:Zweckbefristet Beschäftigung nach §14Abs.2 TzBfG dritte Verlängerung jedoch längstens bis 06.04.10. Darf der Arbeitgeber das? Die ersten drei Verträge sind alle kalendermäßig befristet nur im letzten Vertrag steht etwas von einer zweckbefristung ohne Angabe vom Zweck. Habe ich bei einer Klage Aussicht auf Erfolg?Wurde mich über Antworten freuen. Danke
Erster Vertrag vom 07.04.08 bis 24.05.08 Grund: Beschäftigung
nach § 14 Abs.2 TzBfG.Zweiter Vertrag vom 25.05.08 bis
31.12.08 Grund:Beschäftigung nach §14 Abs.2 TzBfG(erste
Verlängerung)Dritter Vertrag vom 01.01.09 bis 31.01.09 Grund
Beschäftigung nach § 14 Abs.2 TzBfG(zweite
Verlängerung)Vierter Arbeitsvertrag:smiley:ie bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses wird geändert. Wirksamkeit und Dauer der geänderten Vertragsbedingungen: Die Änderung gilt ab :01.02.09.
Grund: Zweckbefristet Beschäftigung nach §14Abs.2
TzBfG dritte Verlängerung jedoch längstens bis 06.04.10.
Darf der Arbeitgeber das? Die ersten drei Verträge sind alle kalendermäßig befristet nur im letzten Vertrag steht etwas von einer zweckbefristung ohne Angabe vom Zweck. Habe ich bei einer Klage Aussicht auf Erfolg?Wurde mich über Antworten
freuen. Danke
Hallo glondon,
zuerst mal freu ich mich das Du dich an mich gewendet hast. Leider kann ich Dir bei einer so einer schwierigen Frage des Arbeitsrecht kaum helfen weil
ich keine Anwältin bin, oder des ähnlichen.
Das einzige was ich weis ist das man in Probezeiten zu jeder Zeit gekündigt werden darf. Später wird es dann
schwieriger. Aber auch wenn die Firma unter existenzprobleme leidet darf der Vertrag geändert werden, wenn es der Firma dann zugute kommt. Ist es aus gesundheitlichen Gründen Deiner Seite sollte dir ein ersatzverträglicher Arbeitsplatz angeboten werden
dem der Firma und dir selbst zugute kommt.
Aber das nützt dir jetzt sicher alles nix.
Was ich dir in diesem Falle einzig noch empfehlen kann.
Jedes Gericht hat eine Rechtsberatung, soviel ich weis sind die sogar kostenlos. Allerdings nur zu besonderen Zeiten geöffnet. Daher würde ich Dir empfehlen dich mal da zu erkundigen.
Ansonsten im Internet oder auf dieser Seite eine Person mit Rechtserfahrung zu suchen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall Glück und Erfolg.
mit lieben Grüßen Tameri